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Der Hauptangeklagte im Prozess soll im Januar nahe Kusel zwei Polizisten erschossen haben.

© Sebastian Gollnow/dpa

Nach weiteren Zeugenaussagen: Gericht lässt Schuss-Aufzeichnung des Polizistenmords untersuchen

Das Landeskriminalamt soll die Tonaufnahmen der getöteten Polizisten mit den Aussagen des Hauptangeklagten abgleichen. Der bleibt bei seiner Notwehr-Version.

Im Mordprozess um zwei getötete Polizisten nahe Kusel (Pfalz) haben Zeugen zu Schüssen und letzten Funksprüchen in der Tatnacht ausgesagt. Im voll besetzten Saal im Landgericht Kaiserslautern wiederholte der Hauptangeklagte seine Version, derzufolge er bei der nächtlichen Fahrzeugkontrolle Ende Januar lediglich in einer Art Notwehrsituation geschossen habe.

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Das Gericht beschloss am Dienstag, die Tonaufzeichnung der Schüsse an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg zu geben. „Die hören sich an, wie, wo, was ist - und die können sagen, ob das plausibel ist oder nicht“, sagte Richter Raphael Mall an diesem neunten Verhandlungstag.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten vor, eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und einen 29 Jahre alten Polizeikommissar mit Schüssen in den Kopf ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken.

Die Ermittler gehen von einem Schusswechsel zwischen dem Polizisten und dem Hauptangeklagten aus. Der Polizeikommissar soll dabei seine Dienstpistole leergeschossen haben - ohne den Angreifer zu treffen. Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen. Einem Nebenangeklagten wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Er soll zwar beim Spurenverwischen geholfen, aber nicht geschossen haben. (dpa)

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