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Vincent Lambert mit seiner Mutter. (Archivbild)

© FOTO: PHOTOPQR/L’UNION DE REIMS/DPA

Nach sechs Jahren Rechtsstreit: Wachkoma-Patient Vincent Lambert durfte endlich sterben

Jahrelang dauerte der Rechts- und Familienstreit: Nach der dritten Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen ist Vincent Lambert am Donnerstag gestorben.

Frankreichs wohl bekanntester Wachkoma-Patient ist tot. Nach dem Behandlungsstopp vor mehr als einer Woche starb der 42-jährige Vincent Lambert am Donnerstagmorgen, wie sein Neffe François Lambert der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt France Télévisions mitteilte. Auch andere Medien in Frankreich berichteten über den Fall.

Zuvor hatte es ein dramatisches juristisches Tauziehen um die Einstellung der künstlichen Ernährung gegeben. Der tragische Fall hat nicht nur Lamberts Familie zerrissen, sondern auch Frankreich gespalten.

Lambert war vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall verunglückt und hatte sich schwer am Kopf verletzt. Er befand sich seitdem in einer Art Wachkoma. Die katholischen Eltern wollten den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern und klagten. Sie scheiterten in Frankreich immer wieder vor Gericht und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Lamberts Ehefrau setzte sich dafür ein, dass ihr Mann sterben konnte.

Zuletzt hatte Frankreichs oberstes Gericht nach einem zermürbenden Rechtsstreit den Weg für einen erneuten Stopp der Behandlung von Lambert freigemacht. Erst im Mai war seine Behandlung gestoppt worden. Wenige Stunden später jedoch hatte ein französisches Berufungsgericht die Wiederaufnahme angeordnet. Am Montag kündigten Lamberts Eltern an, nicht weiter juristisch gegen den Behandlungsstopp vorzugehen.

Die Chronik des Falls Vincent Lambert

September 2008: Bei einem Autounfall erleidet der 32 Jahre alte Krankenpfleger Vincent Lambert schwere Kopfverletzungen. Er ist querschnittsgelähmt und befindet sich seitdem in einem vegetativen Zustand - in einer Art Wachkoma.

April 2013: Die Uniklinik Reims stoppt erstmals die künstliche Ernährung. Lamberts Frau Rachel und Teile der Familie haben angegeben, dass er keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschte - eine schriftliche Verfügung von ihm gibt es allerdings nicht.

Mai 2013: Ein von den streng katholischen Eltern und anderen Familienmitgliedern angerufenes Gericht ordnet die Wiederaufnahme der künstlichen Ernährung an.

Januar 2014: Die Ärzte in Reims wollen die Maßnahmen erneut beenden, die sie als "unverhältnismäßig" bezeichnen. Wenige Tage später gibt ein Gericht den Eltern Recht und ordnet die Fortsetzung der künstlichen Ernährung an.

Juni 2014: Der Pariser Staatsrat als oberstes französisches Verwaltungsgericht gibt einer Klage von Lamberts Frau und den Ärzten statt und macht den Weg für ein Ende der künstlichen Ernährung frei.

Juni 2015: Das europäische Menschenrechtsgericht in Straßburg bestätigt diese Entscheidung.

Juli 2015: Die Uniklinik Reims kündigt erneut das Ende der künstlichen Ernährung an. Sie nimmt dann aber doch wieder davon Abstand.

April 2018: Die Ärzte sprechen sich erneut für ein Ende der lebenserhaltenden Maßnahmen aus. Ein von den Eltern angerufenes Verwaltungsgericht ordnet eine neue Expertise an.

November 2018: Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass Lamberts Zustand "nicht mehr rückgängig zu machen" ist.

Januar 2019: Das Verwaltungsgericht in Châlons-en-Champagne billigt das Ende der künstlichen Ernährung. Der Staatsrat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bestätigen diese Entscheidung.

Mai 2019: Die Ärzte beenden erneut die künstliche Ernährung Lamberts. Das Pariser Berufungsgericht ordnet jedoch überraschend an, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen wieder aufgenommen werden müssen.

Juni 2019: Der Kassationshof als oberste französische Instanz annulliert das Urteil des Berufungsgerichts und macht endgültig den Weg für das Ende der künstlichen Ernährung frei.

2. Juli 2019: Die Ärzte der Uniklinik Reims beenden die Behandlung - zum dritten Mal seit 2013.

11. Juli: Lambert stirbt im Alter von 42 Jahren. (dpa, AFP)

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