zum Hauptinhalt
In diesem Archivfoto vom 16. September 2019 erscheint Sänger R. Kelly während einer Anhörung im Leighton Criminal Courthouse in Chicago, Illinois.

© AFP/Antonio Perez

Nach rund 5 Wochen mit 45 Zeugenaussagen: Staatsanwaltschaft schließt im Prozess gegen R. Kelly Plädoyer ab

Die Staatsanwaltschaft hat ihr Plädoyer gegen R. Kelly (54) abgeschlossen. Der frühere Pop-Superstar steht in New York vor Gericht.

Nach rund 5 Wochen mit 45 Zeugenaussagen hat die Staatsanwaltschaft vor Gericht in New York ihr Plädoyer gegen den früheren Pop-Superstar R. Kelly (54) abgeschlossen. Im Anschluss nahmen am Montag zufolge die vier Verteidiger des Musikers ihre Plädoyers auf. Dabei kündigten sie US-Medienberichten zufolge an, rund sechs Zeugen vorladen zu wollen. Eine Aussage von Kelly selbst war zunächst nicht geplant.

Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Dem „I Believe I Can Fly“-Sänger werden unter anderem sexuelle Ausbeutung Minderjähriger, Kidnapping und Bestechung vorgeworfen. Im Zentrum der Anklage stehen sechs Frauen, von denen mindestens drei zur Tatzeit minderjährig gewesen sein sollen. Bei einer Verurteilung in allen Punkten droht Kelly eine Haftstrafe von zehn Jahren bis lebenslang.

Seit dem 18. August hatte die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen den Musiker mithilfe der Zeugen, darunter auch elf mutmaßliche Opfer, detailliert vorgetragen. Die Verteidiger hatten zwischendurch immer wieder versucht, die mutmaßlichen Opfer als eifersüchtige Fans darzustellen, die böse auf den Sänger wurden, nachdem dieser sie nicht mehr beachtete.

Kelly, der seit seiner Festnahme im Sommer 2019 im Gefängnis sitzt, hat alle Vorwürfe vor Prozessbeginn immer wieder zurückgewiesen und seinen Kritikern eine Rufmord-Kampagne vorgeworfen. Vor Gericht soll er laut Prozessbeobachtern bisher ruhig und oft ausdruckslos das Geschehen verfolgt haben. Erste Anschuldigungen gegen den 1967 in Chicago als Robert Sylvester Kelly geborenen Musiker wurden bereits vor rund 25 Jahren bekannt. 2008 stand er wegen des Besitzes von Bildern schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor Gericht - und wurde freigesprochen.

Das Verfahren ist - nach Fällen wie denen von Filmproduzent Harvey Weinstein und Komiker Bill Cosby - die nächste in den USA und weltweit viel beachtete juristische Aufarbeitung der #MeToo-Ära. Unabhängig vom Ausgang des New Yorker Verfahrens wird es vor Gericht weitergehen: Der Sänger muss sich auch in weiteren Verfahren in Illinois und Minnesota zu ähnlichen Anklagepunkten verantworten. (dpa)

Zur Startseite