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Im Fall der ermordeten 18-jährigen Maria sind die Urteile gesprochen worden.

© Stefan Sauer/zb/dpa

Mord an Maria in Zinnowitz: Lebenslänglich und Einweisung in Psychiatrie für Täter

Die Anklage warf den Tätern vor, eine junge Schwangere heimtückisch und aus Mordlust heraus getötet zu haben. Zwei Männer erhielten dafür nun hohe Strafen.

Für den Mord an der 18-jährigen Maria aus Zinnowitz hat das Landgericht Stralsund für den 19-järhgen Haupttäter die Unterbringung im Maßregelvollzug in einer Psychiatrie angeordnet. Zusätzlich wurde er zu einer zwölfjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Der andere 21-jährige Täter erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Das Gericht stellte bei ihm am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest.

Laut Anklage wollten sie einen Menschen sterben sehen und haben sich dafür die im dritten Monat Schwangere ausgesucht. Die beiden Täter und Maria gehörten in eine Freundesclique. Die Ex-Freundin Haupttäters war die beste Freundin Marias. Der Jüngere soll Maria mit zahlreichen Messerstichen getötet haben, dies hatte er auch zugegeben. Er bezichtigte den Mittäter jedoch, die Beine Marias festgehalten zu haben, was dieser bestritt.

Der Staatsanwalt forderte für den Älteren eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Der Jüngere war von einem Gutachter als extrem gefährlich und frei von jeglicher Empathie eingeschätzt worden.

Die Brutalität des Verbrechens hatte viele Menschen in der Region verunsichert, der Hass auf die Täter war auch im stets gut gefüllten Gerichtssaal vielfach zu spüren. Um Übergriffe auf sie zu verhindern, war der Prozess von meist mehr als zehn Polizisten und Justizbeamten gesichert.

Entsprechend waren die Verhandlungen von vielen Emotionen begleitet. Im Mittelpunkt stand dabei die Mutter Marias, die den ganzen Prozess als Nebenklägerin begleitet hat. Immer wieder brach sie wie auch viele Besucher in Tränen aus.

Am Ende des Prozesses brach es aus der Mutter heraus. Sie schrie den beiden Angeklagten zu: „Ich vergebe euch nie. Ich werde euch immer hassen.“ Sie hoffe, dass die beiden für immer in Haft sein werden. „Keiner gibt mir meine Tochter und mein Enkelkind zurück.“ Zuvor hatte sich der ältere Angeklagte bei ihr entschuldigt und um Verzeihung gebeten. (dpa)

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