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Crystal Meth

© dpa

Kriminalität: Dealern von Partydrogen drohen härtere Strafen

Die Grenzwerte für den Handel mit der Partydroge "Crystal" werden erheblich verschärft. Das hat der Bundesgerichtshof in einer Revisionsverhandlung gegen einen Drogendealer entschieden.

Die Grenzwerte für den Handel mit der Partydroge "Crystal" werden stark reduziert. Angesichts der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse über das hohe Suchtpotenzial und die gesundheitlichen Gefahren bei einem Missbrauch der Droge sei es notwendig, den bisherigen Wert für die sogenannte "nicht geringe Menge" auf etwa ein Sechstel herabzusetzen, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Damit drohen beim Handel mit deutlich kleineren Mengen härtere Strafen. Das Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen einen Drogendealer wurde aufgehoben und an eine andere Strafkammer zurückverwiesen.

Nach Überzeugung der 2. BGH-Strafkammer ist die auch als "Ice" oder "Shabu" bekannte Droge sehr viel gefährlicher als bisher angenommen. Sie ähnele dem aus Kokain hergestellten "Crack", befand das Gericht. Der BGH hatte den Wert für die sogenannte "nicht geringe Menge" vor sieben Jahren bei 30 Gramm für Meth-Amphetamin-Base und umgerechnet 35 Gramm bei Meth-Amphetamin-Hydrochlorid festgelegt - in Anlehnung an die für "Ecstasy" geltende Grenze. Dieser Wert soll nun nach dem Willen der Bundesrichter auf 5 Gramm für Meth-Amphetamin-Base und auf 6,2 Gramm für Meth-Amphetamin-Hydrochlorid festgesetzt werden.

Höhere Haftstrafen

In der Revisionsverhandlung gegen den Drogendealer ging es um den gesetzlich festgelegten Grenzwert der "nicht geringen Menge". Wird bei einem Angeklagten eine "Crystal"-Menge über diesem Grenzwert gefunden, so muss er mit höheren Haftstrafen zwischen einem und 15 Jahren rechnen; auf den Umgang mit kleineren Rauschgiftmengen stehen maximal fünf Jahre oder sogar nur eine Geldstrafe.

In der BGH-Anhörung hatten der Frankfurter Rechtsmediziner Gerold Kauert und der Bundeskriminalamts-Experte Rainer Dahlenburg gewarnt, "Crystal" sei mindestens doppelt so wirksam wie gewöhnliches Amphetamin. Derzeit liegt der Wert für die "nicht geringe Menge" bei Amphetamin bei 10 Gramm Amphetamin-Base.

Das Frankfurter Landgericht hatte den heute 43 Jahre alten Drogendealer zunächst wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen Drogenhandels zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er soll in fünf Fällen jeweils mindestens 20 Gramm Meth-Amphetamin-Hydrochlorid selbst genutzt, vor allem aber verkauft haben.

Schwerwiegende Nachwirkungen

Dieses rasch süchtig machende "Crystal" hat nach Überzeugung von Experten eine stark aufputschende, enthemmende Wirkung und führt zu Nachwirkungen wie Depressionen, Panik, Wahnvorstellungen bis hin zur Schizophrenie. Das 1919 erstmals in Japan patentierte Meth-Amphetamin, das auch medizinisch eingesetzt wird, wurde im Zweiten Weltkrieg von japanischen Kamikazefliegern und auch deutschen Luftwaffenpiloten eingenommen.

Weltweit konsumieren es etwa 16 Millionen Menschen, davon zehn Millionen in Asien und vier Millionen in den USA. In Deutschland waren vergangenes Jahr unter den knapp 10.000 Amphetamin-Erstkonsumenten rund 570 "Crystal"-Schnupfer oder -Raucher - wegen der Herstellung des Stoffs in Tschechien vornehmlich im angrenzenden Bayern, Thüringen und Sachsen. (feh/dpa)

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