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Das Landgericht Lübeck sah es als erwiesen an, dass die Frau aus Lensahn behauptet hatte, vier ihrer fünf Kinder litten an schweren chronischen Erkrankungen.

© Rainer Jensen/dpa

Kinder gezwungen, im Rollstuhl zu sitzen: Acht Jahre Haft für Mutter wegen Misshandlung

Die Frau hatte ihren Kindern chronische Krankheiten angedichtet und Krankenkassen um mehr als 130.000 Euro betrogen. Die Richterin sprach von Geltungssucht.

Wegen Misshandlung ihrer Kinder und Betruges muss eine 49 Jahre alte Mutter aus Ostholstein für acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Lübeck sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die Frau aus Lensahn jahrelang gegenüber Krankenkassen, Behörden und Ärzten behauptet hatte, vier ihrer fünf Kinder litten an schweren chronischen Erkrankungen. Die Angeklagte habe aus Geldgier und Geltungssucht gehandelt, sagte die Richterin.

Wegen Fluchtgefahr wurde die Angeklagte, die sich bis dahin auf freiem Fuß befunden hatte, noch im Gerichtssaal festgenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft beantragt. Die Angeklagte habe ihren Kindern schweren seelischen Schaden zugefügt, indem sie ihnen chronische Krankheiten angedichtet und sie gezwungen habe, im Rollstuhl zu sitzen, sagte die Staatsanwältin. Die 49-Jährige habe die Sozialkassen und den Kreis Ostholstein um mehr als 135.000 Euro betrogen.

Nach Aussage einer psychiatrischen Sachverständigen im Verfahren leidet die Angeklagte an einem sogenannten Münchhausen-Stellvertretersyndrom, ist aber voll schuldfähig, berichtete der NDR. Bei dieser psychischen Störung erfinden Eltern bei ihren Kindern Krankheitssymptome, um Aufmerksamkeit zu bekommen.

Hüftschäden und Rheuma vorgetäuscht

Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, zwischen 2010 und 2016 unter anderem Arztberichte gefälscht und Medizinern falsche Krankheitsbilder ihrer Kinder geschildert zu haben: von Hüftschäden über Rheuma und Asthma bis hin zur Bluter- und Glasknochenkrankheit. Die Kinder nahmen laut Staatsanwältin irgendwann selbst an, schwer erkrankt zu sein.

Die Verteidigung, die eine milde Strafe gefordert hatte, kündigte nach der Urteilsverkündung Revision an. (dpa,Tsp)

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