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Cathy Hummels weiß, was ihre Follower tragen wollen.

© Peter Kneffel/dpa

Keine Schleichwerbung: Klage gegen Cathy Hummels abgewiesen

Cathy Hummels gewinnt Prozess um Werbung auf ihrem Instagram-Account – Landgericht München sieht keine Grundsatzentscheidung für andere Influencer.

Die ehemalige Moderatorin Cathy Hummels, Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels, hat ihren Prozess gegen den als Abmahnverein bekannten "Verband Sozialer Wettbewerb" vor dem Landgericht München gewonnen. Vor Gericht wehrte sich Hummels erfolgreich mit dem Argument, sie mache bezahlte Werbung auf ihren Social-Media-Accounts auch als solche kenntlich. Für die beanstandeten Beiträge habe sie kein Geld oder andere Gegenleistungen erhalten.

Die Vorsitzende Richterin Monika Rhein hatte schon in der mündlichen Verhandlung gesagt, dass auch traditionelle Medien auf Hersteller von Produkten hinweisen würden, ohne dass das als Schleichwerbung gelte.

Hummels hatte sich die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb eingehandelt, weil sie in gut einem Dutzend Instagram-Beiträgen für ihre 465.000 Follower die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung nannte und die Webseiten der Unternehmen verlinkte. Der Berliner Verein hatte ihr deswegen eine Abmahnung wegen unlauterer Werbung ins Haus geschickt.

Viele Influencer haben mit Abmahnungen zu kämpfen

Das Urteil wird nicht das Ende der Auseinandersetzungen um Schleichwerbung bedeuten. In den vergangenen Monaten hat der Verein nun neben Hummels auch Fitness-Model Pamela Reif und andere Promis der Influencer-Szene in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Insgesamt wurde nach Verbandsangaben eine zweistellige Zahl von Abmahnungen verschickt. In der Influencer-Szene herrscht nun Unsicherheit, was noch erlaubt ist und was nicht. (Tsp)

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