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Die Einfahrt zum Gotthard-Tunnel in der Schweiz

© dpa/EPA/Urs Flueeler

Justiz: Schweiz verlangt Haft für flüchtigen deutschen "Gotthard-Raser"

Mit Tempo 200 war ein Deutscher 2014 über eine Schweizer Autobahn gebrettert. Einer Freiheitsstrafe in der Schweiz entzog sich der Mann. Doch die Justiz bleibt hartnäckig.

Die Schweiz lässt in der Sache des flüchtigen deutschen „Gotthard-Rasers“ nicht locker: Der Mann, der 2014 mit Tempo 200 über eine Schweizer Alpenautobahn gebrettert war und erst an einer Polizeisperre gestoppt wurde, soll in Deutschland in Haft. Er hatte sich im Februar der Festnahme zum Haftantritt in der Schweiz entzogen, weil er zur Gerichtsverhandlung im Tessin nicht erschienen war.

Das Urteil lautete auf 30 Monaten Haft, davon 18 auf Bewährung. Das Justizministerium in Bern habe ein „Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe“ nach Baden-Württemberg übermittelt, sagte Sprecher Folco Galli am Mittwoch.

Der Anfang 40-Jährige kommt nach Angaben der Luganer Staatsanwaltschaft aus Ditzingen bei Stuttgart. Er war damals mit einem deutschen Sportwagen mit völlig überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Tessin unterwegs. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Kilometern in der Stunde. Er habe im Gotthard-Straßentunnel andere Fahrer durch ständige Überholmanöver in Lebensgefahr gebracht. Das Urteil erging wegen „Gefährdung des Lebens“. Der Sportwagen wurde konfisziert.

Schweizer Medien gegenüber gab der Mann sich reuelos. Er habe Spaß bei der Spritztour gehabt. Das Urteil interessiere ihn nicht, wurde er zitiert. Ob die Freiheitsstrafe in Deutschland vollstreckt werden kann, hängt nach Angaben des Schweizer Justizministeriums davon ab, ob der Sachverhalt auch nach deutschem Recht strafbar ist. (dpa)

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