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Bergungsarbeiten nach dem Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen am 24. März 2015. (Archivbild)

© dpa

Germanwings-Absturz: Angehörige wollen gegen Flugschule der Lufthansa klagen

Die Angehörigen des Germanwings-Absturzes wollen die Flugschule der Lufthansa verklagen. Andreas Lubitz hätte keine Fluglizenz erhalten dürfen.

Die millionenschwere Zivilklage von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes wird sich gegen die Flugschule der Lufthansa in Arizona/USA richten. Das hat der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Christof Wellens, der einen großen Teil der Betroffenen vertritt, der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitgeteilt. Die US-Kanzlei, die mit der Klage beauftragt sei, werde diese voraussichtlich noch vor dem Jahrestag des Absturzes in diesem Monat bei einem Gericht in Phoenix, der Hauptstadt des US-Bundesstaats Arizona, einreichen.

In Goodyear nahe Phoenix sitzt die Flugschule für die angehenden Lufthansa-Piloten. Dort sei auch Kopilot Andreas Lubitz ausgebildet worden, der den Ermittlern zufolge die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht hat. „Lubitz hat seine Pilotenausbildung 2009 wegen psychischer Probleme unterbrochen. Aus unserer Sicht hätte er danach keine Fluglizenz bekommen dürfen“, sagte Wellens.

In den USA könnten pro Absturzopfer bis zu fünf Millionen Dollar geltend gemacht werden. Die Ansprüche müssten aber individuell begründet und errechnet werden, sagte Wellens. Es gehe um Schmerzensgeld, wirtschaftliche Verluste, Unterhaltsansprüche, Kosten für die Reisen zu den Gräbern sowie die Kosten für die psychologische Betreuung. Eine Gesamthöhe der Ansprüche nannte Wellens nicht.

Die Angehörigen wollten sich nicht abspeisen lassen

Die Anwälte der Angehörigen hatten der Lufthansa mehrfach mit einer Zivilklage in den USA gedroht, wo deutlich höhere Ansprüche geltend gemacht werden könnten. Über die juristische Konstruktion war aber bislang Stillschweigen bewahrt worden.

Wellens und der Berliner Rechtsanwalt Elmar Giemulla vertreten Angehörige von Opfern des Unglücks vom 24. März 2015. Entschädigungsangebote des Germanwings-Mutterkonzerns Lufthansa hatten sie als zu niedrig abgelehnt. In den USA sei teilweise mit dem 20- oder 30-fachen Entschädigungsbetrag des deutschen Schadenersatzrechts zu rechnen.

Für jedes Opfer war nach Angaben von Germanwings eine Soforthilfe von 50 000 Euro gezahlt worden. Dazu sollen 25 000 Schmerzensgeld für jeden Toten gezahlt werden. Nächste Angehörige sollten ohne weitere Prüfung 10 000 Euro bekommen. Dies lehnten die Anwälte als zu niedrig ab.

Die Germanwings-Maschine war bei dem Flug 4U9525 von Barcelona nach Düsseldorf in Südfrankreich an einem Berg zerschellt. Die Ermittler halten es für erwiesen, dass der Kopilot das Flugzeug absichtlich auf Crashkurs steuerte. Alle 150 Menschen an Bord starben. (dpa)

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