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„Aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht.

© imago/Christian Ohde

Geldbußen und Freiheitsstrafen: Kabinett beschließt schärfere Strafen für Gaffer und Upskirting

Wer bei Verkehrsunfällen die Handykamera zückt, soll künftig nach dem Strafrecht belangt werden. Gleiches gilt für Fotos unter den Rock.

Bei Verkehrsunfällen halten sie mit der Handykamera drauf - jetzt drohen solchen Gaffern deutlich härtere Strafen. Unfall-Tote zu filmen oder zu fotografieren soll künftig mit Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch, dass das „Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt“ als Straftat gewertet werden soll. Der Bundestag muss der Änderung noch zustimmen.

Auch das sogenannte Upskirting, bei dem Täter mit Selfie-Sticks und Smartphone auf Rolltreppen, Gehwegen oder in Treppenhäusern Fotos und Filme unter Röcke und Kleider machen, wird härter bestraft. Gleiches gilt für ungewollte Fotos ins Dekolleté, wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss.

Bislang schützt das Strafrecht nur lebende Menschen vor entwürdigenden Bildern. Bei Toten - etwa Opfern von Verkehrsunfällen oder Gewaltverbrechen - werden solche Aufnahmen nur als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gewertet. Zugleich tauchen solche Bilder immer häufiger auf, weil Handykameras allgegenwärtig sind und die Anonymität des Internets die Hemmschwelle für eine Verbreitung senkt. Angehörige können lediglich die Löschung auf Internetseiten verlangen.

„Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht. Für Menschen, die in einem solchen Moment nichts anderes im Sinn hätten als Fotos zu schießen, fehle ihr jedes Verständnis.

Dass sie für die Veröffentlichung auch noch mit Likes und Kommentaren belohnt würden, sei „einfach nur gruselig“, sagte die Ministerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Außerdem behinderten die Gaffer häufig die Rettungskräfte.

Dem ARD-„Morgenmagazin“ sagte Lambrecht zudem, eigentlich lasse sich auch einfach sagen: „Das macht man nicht.“ Da dies aber offensichtlich nicht ausreiche, müsse es eine Regelung im Strafrecht geben. Ihr Ziel seien aber nicht in erster Linie Verurteilungen, sondern das Schaffen von Bewusstsein bei Menschen, mehr Respekt zu zeigen.

Fotos unter den Rock sollen Straftat werden

„Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren ist eine demütigende, durch nichts zu rechtfertigende Verletzung ihrer Intimsphäre“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Häufig würden diese Fotos in Chatgruppen geteilt oder sogar kommerziell vertrieben.

Bisher gilt das Fotografieren unter den Rock meist als Ordnungswidrigkeit und wird nur dann als Straftat geahndet, wenn der Täter das Opfer berührt oder zusätzlich beleidigt und erniedrigt. Für das Veröffentlichen von Bildern, die dem Ansehen der Abgebildeten erheblich schaden können, drohen seit 2015 allerdings härtere Strafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. (dpa,AFP)

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