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Halt kann auch eine Pflegefamilie geben.

© Uli Deck/dpa

Gefahr des Missbrauchs: Urteil im Eilverfahren: Mädchen aus Familie genommen

Das Kind ist erst wenige Monate alt und wurde nun einer Pflegefamilie übergeben. Grund: Gegen den Lebensgefährten der Mutter laufen Ermittlungen wegen Kinderpornographie.

Bereits der Verdacht der Kinderpornografie reicht aus, um ein bislang nicht betroffenes Mädchen aus der Familie zu nehmen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschied in einem Eilverfahren, einer Mutter einstweilig die sogenannte Personensorge zu entziehen und das Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen, wie es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss hieß. Das Gericht begründete dies mit einer Gefährdung des Kindeswohls. (Az. 1 UF 4/18)

Im konkreten Fall ging es um die Beschwerde einer Mutter eines kleinen Mädchens. Gegen ihren Lebensgefährten, mit dem sie zwei weitere Töchter hat, laufen mehrere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften. Zudem wird der Mann verdächtigt, die beiden älteren Töchter sexuell missbraucht zu haben.

Die Mutter beschwerte sich über die Maßnahme

Das kleine Mädchen wurde nach der Geburt noch im Krankenhaus vom Jugendamt in Obhut genommen und in einer Pflegefamilie untergebracht. Durch Beschluss eines hessischen Familiengerichts wurde der Mutter die Personensorge vorläufig entzogen. Dagegen richtete sich ihre Beschwerde.

Bereits der dringende Verdacht des Fotografierens von Kindern in eindeutig kinderpornografischen Positionen begründe eine Gefährdung des Kindeswohl auch des bislang nicht betroffenen, erst wenige Monate alten Mädchens, entschied nun das OLG. Eine Trennung des Mädchens von seinen Eltern sei verfassungsrechtlich zwar nur unter strengen Anforderungen zulässig. Diese Voraussetzungen lägen hier "wegen der drohenden Gefährdung seiner körperlichen und psychischen Unversehrtheit" jedoch vor.

Die Richter entschieden im Eilverfahren

Es bestehe die "erhebliche und nachhaltige Gefahr", dass auch das Mädchen vom Vater "zur Befriedigung eigener und fremder sexueller und kinderpornografischer Interessen missbraucht" würde, entschieden die Richter in dem Eilverfahren. Dabei begründe bereits der einmalige Missbrauch die Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung des Kinds. Aufgrund seines jungen Alters fehle dem Mädchen zudem jede Möglichkeit, sich zu wehren.

Die Mutter der Mädchen distanzierte sich demnach bislang nicht von ihrem Lebensgefährten. Vielmehr bagatellisiert sie dem Gericht zufolge die Gefahrenlage in nicht nachvollziehbarer Weise und gibt an, die kinderpornografischen Bilder seien ihm zugeschickt worden. Der OLG-Beschluss ist unanfechtbar. (AFP)

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