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Das abgebrannte Affenhaus im Krefelder Zoo

© dpa/Christoph Reichwein

Update

Drei Frauen lösten Feuer mit Himmelslaterne aus: Was bisher über den Brand im Krefelder Zoo bekannt ist

Schon am Neujahrstag hatte die Polizei Hinweise auf die Ursache des Feuers im Affenhaus des Krefelder Zoos. Nun haben sich diese bestätigt.

Eine 60 Jahre alte Krefelderin und ihre beiden erwachsenen Töchter sollen nach Erkenntnissen der Polizei den verheerenden Brand im Krefelder Zoo mit einer Himmelslaterne ausgelöst haben. Die drei Frauen hätten sich selbst bei der Polizei gemeldet und erklärt, dass sie in der Silvesternacht fünf der Leuchten in den Himmel geschickt hätten.

Vier davon habe man inzwischen sichergestellt, die fünfte habe den Brand „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ ausgelöst, sagte Kriminalhauptkommissar Gerd Hoppmann am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Am Freitag öffnet der Zoo wieder.

Tat weitgehend geklärt

Die drei Frauen im Alter zwischen 60 und 30 Jahren hätten die durch Feuerwärme aufsteigenden Lampions im Internet bestellt und nach eigener Darstellung geglaubt, dass es an Silvester erlaubt sei, sie steigen zu lassen. Tatsächlich sind sie aber in ganz Deutschland verboten.

Die Frauen seien nun „am Boden zerstört“, sagte Hoppmann. Er betonte: „Ich finde es sehr couragiert, sich bei der Polizei zu melden und zu sagen: „Ja, ich glaube, wir sind dafür verantwortlich.“

Gegen die Frauen wird nun wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. „Für uns ist damit diese Tat weitgehend geklärt“, sagte Hoppmann.

Hätten die Frauen es besser wissen müssen? Online-Händler wie Amazon bieten die Himmelslaternen massenweise an. Hinweise darauf, dass es nicht erlaubt ist, sie steigen zu lassen, sind mitunter recht versteckt. Die Frage nach einem Verkaufsverbot drängt sich hier auf.

Forderung nach Tierschutzzonen in der Silvesternacht

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zeigte sich nach der Pressekonferenz schockiert: „Das ist eine unfassbare Tragödie, für die Tiere, aber auch für alle Tierfreunde. Die Personen, die das Feuer verursacht haben, müssen dafür auch ohne wenn und aber zur Rechenschaft gezogen werden.“

Schröder sprach von Grundsatzfragen, die als Lehre aus der Tragödie blieben und die auch unabhängig davon ausführlich betrachtet werden müssten.

„Nach Aussagen in der Pressekonferenz waren in dem Affenhaus keine Brandmelder installiert, weil die nach Baurecht für solche Altbauten nicht vorgeschrieben seien und Rauchmelder durch die hohe Staubbildung ständige Fehlalarme auslösen würden. Nach dieser Katastrophe muss das kritisch hinterfragt werden“, aufgrund dessen, dass die meisten Zooanlagen Altbauten seien.

Brandschutz muss gewährleistet sein

Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes hofft auf eine eilige Verschärfung des Baurechtes und eine Überprüfung sowie Nachrüstung bestehender Tiergehege. „Neubauten dürfen nur genehmigt werden, wenn Brandschutz gewährleistet wird.“

Zudem sei unbedingt davon abzuraten, erneut Menschenaffen im Krefelder Zoo zu halten, sagte Schröder. „Bei allem Verständnis der ersten Emotion: Menschenaffen gehören in keine Zoogefangenschaft und daher raten wir, dass die Verantwortlichen nochmals intensiv beraten, ob der Krefelder Zoo den Weg – wieder – gehen will.“

Verbot der Laternen bereits seit 2009

Ein Feuerwehrsprecher erklärte am Donnerstag, man sei überrascht gewesen, wie schnell das Dach des Affenhauses gebrannt habe. Eine Zoosprecherin sagte, das Haus sei völlig zerstört, die Überreste würden nach dem Ende der Ermittlungen abgerissen. Der Zoo werde voraussichtlich am Freitag wieder öffnen. Der Brandort werde mit Absperrungen versehen, um einen „Katastrophentourismus“ so weit wie möglich zu verhindern.

Bei dem Feuer waren fünf Borneo-Orang-Utans, ein westafrikanischer Schimpanse und zwei Flachlandgorillas umgekommen. Auch mehrere kleinere Affen sowie Vögel verendeten in den Flammen. Zu den getöteten Tieren zählte auch der älteste Zuchtgorilla Europas, der 48 Jahre alte Massa.

Himmels- oder Wunschlaternen bestehen aus dünnem Seidenpapier und einer Kerze oder einem Behälter mit Brennpaste in der Mitte. Werden sie entzündet, können sie weit durch die Luft schweben. Das Auflassen solcher Laternen ist in Nordrhein-Westfalen seit 2009 verboten, ebenso in zahlreichen weiteren Bundesländern.

Real stoppt Verkauf von Himmelslaternen

Die SB-Warenhauskette Real hat nach dem verheerenden Brand den Verkauf von Himmelslaternen auf ihrem Online-Marktplatz gestoppt. „Ausgelöst durch die Diskussion, die sich im Zusammenhang mit dem tragischen Brandunglück in Krefeld entwickelt hat, haben wir entschieden, dass diese Artikel von Drittanbietern nicht länger Teil unseres Angebotes sind“, sagte ein Unternehmenssprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ über den Schritt berichtet.

Der Real-Sprecher betonte, die Himmelslaternen seien nicht Teil des Real-Sortimentes gewesen, sondern von Dritten auf der Online-Plattform der Handelskette angeboten worden - zusammen mit rund 15 Millionen anderen Produkten. Die Himmelslaternen seien mit Warnhinweisen versehen gewesen, dass der Gebrauch „in fast allen Bundesländern verboten“ sei.

Weiter hieß es dort: „Bitte beachten Sie die dem Produkt beiliegenden Sicherheitshinweise und bedenken sie die möglichen Brandgefahren! Wir empfehlen die Himmelslaterne an einer Drachenschnur zu befestigen, um den Flug des Skyballons besser kontrollieren zu können.“ Auf zahlreichen anderen Online-Seiten waren die Himmelslaternen auch am Donnerstag weiter im Angebot. (mit dpa, AFP)

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