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Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll auf zwölf Euro steigen.

© Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

Das ändert sich im Juli: Mehr Rente, höherer Mindestlohn, kostenpflichtige Bürgertests

Der Mindestlohn wird erhöht und auch Rentner bekommen ein Plus. Für Coronatests muss ab Juli bezahlt werden. Ein Überblick der Änderungen im Juli.

Auch der Juli hält wieder einige Änderungen für Bürgerinnen und Bürger bereit. Zum 1. Juli gibt es eine kräftige Rentenerhöhung. Die Altersbezüge steigen um 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent in Ostdeutschland. Wir fassen die Änderungen zusammen.

Mindestlohn

Wer für den Mindestlohn arbeitet, bekommt ab Juli mehr Geld. Die gesetzliche Lohnuntergrenze steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde. Das entspricht der Entscheidung der Mindestlohnkommission, die den Betrag regelmäßig anpasst. Zum 1. Oktober folgt nach dem Wunsch der Politik ein außerplanmäßiger einmaliger Sprung auf zwölf Euro pro Stunde.

Hartz-IV-Zuschlag

Für erwachsene Hartz-IV-Bezieher gibt es im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I beträgt der Zuschlag 100 Euro.

Umtausch alter Führerscheine

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und im Besitz Führerscheins ist, der vor 1999 ausgestellt wurde, muss diesen umtauschen. Die Frist dafür hatte ursprünglich bereits im Januar gelegen, wurde pandemiebedingt aber nun bis Mitte Juli verlängert.

Kosten wird der Umtausch 25,50 Euro, vorgelegt werden muss ein gültiger Personalausweis, der alte Führerschein, sowie ein biometrisches Passbild. Etwaige Auffrischungsprüfungen werden nicht durchgeführt, wird der Führerschein jedoch nicht umgetauscht, droht ein Bußgeld.

Kinderbonus

Wegen der gestiegenen Energiepreise wird das Kindergeld einmalig aufgestockt. Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt. Gezielt an Kinder in einkommensschwachen Familien richtet sich der Sofortzuschlag in Höhe von monatlich 20 Euro. Ihn sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Anspruch auf Grundsicherung, auf Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben - oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

Mietspiegel-Gesetz tritt in Kraft

Im Juli ändern sich auch die Regeln für Vermieter: Sowohl Mieter als auch Vermieter sind nun verpflichtet, Auskunft über Mietpreise zu geben. So soll es ermöglicht werden, Mietpreise vergleichen zu können.

Wer Auskunft geben soll, wird zufällig ausgewählt, wird die Auskunft verweigert, droht jedoch eine Geldstrafe von 5000 Euro.

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss für Geringverdiener wird nach Angaben des Bundesbauministeriums in einigen Bundesländern im Juli ausgezahlt. Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeldbezug bekommen einmalig 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro.

Wegen gestiegener Energiekosten erhalten Geringverdiener im Juli einen Heizkostenzuschuss.
Wegen gestiegener Energiekosten erhalten Geringverdiener im Juli einen Heizkostenzuschuss.

© Hauke-Christian Dittrich/dpa

Den Heizkostenzuschuss erhalten auch Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen wie etwa Bafög bekommen.

EEG-Umlage entfällt

Stromleitungen und Windkraftanlagen nahe des Kraftwerk Niederaußem von RWE im Kölner Umland.
Stromleitungen und Windkraftanlagen nahe des Kraftwerk Niederaußem von RWE im Kölner Umland.

© xC.xHardtx/xFuturexImage

Ab Juli fällt zudem die Umlage für die Förderung von Ökostrom weg. Sie lag zuletzt bei 3,72 Cent pro Kilowattstunde.

Bürgertest

Die bislang für alle Menschen kostenlosen Bürgertests gibt es nur noch eingeschränkt gratis - etwa für Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher, Haushaltsangehörige von Infizierten, sowie Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Auch all jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dürfen sich weiterhin kostenlos testen lassen. Ansonsten kostet ein Test drei Euro.

Trisomie-Bluttest

Die Kosten von vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomie werden ab Juli von den gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, wonach der Bluttest auf die Trisomien 13,18 und 21 in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung der Schwangeren vorgenommen und bei den gesetzlichen Kassen abgerechnet werden kann. Mit der Untersuchung von fetaler DNA aus mütterlichem Blut sollen invasive und risikobehaftete Methoden wie Fruchtwasseruntersuchungen vermieden werden.

Keine pfandfreien Flaschen mehr

Ab Juli wird auch auf Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen 25 Cent Pfand erhoben. Aufgrund der Änderung des Verpackungsgesetzes müssen künftig auch Fruchtgetränke in Flaschen wie Orangensaft sowie alkoholische Mischgetränke recycelt werden. Davon sind nur Kunststoffflaschen mit Milch ausgeschlossen. Auch Tetrapacks bleiben weiterhin pfandfrei.

Preiserhöhung bei DHL

Wegen gestiegener Transport- und Zustellkosten steigen die Preise der DHL. Dies gilt für Sendungen ins In-, wie ins Ausland.

Ausweitung der Tabaksteuer

Seit Beginn des Jahres sind Zigaretten bereits teurer, nun gilt die Preiserhöhung auch für Shisha-Tabak und E-Zigaretten - auch, wenn diese kein Nikotin enthalten.

Kündigungsbutton

Ab dem 1. Juli müssen Unternehmen auf ihren Seiten einen Kündigungsbutton anbieten. Verstecken dürfen sie diesen nicht.
Ab dem 1. Juli müssen Unternehmen auf ihren Seiten einen Kündigungsbutton anbieten. Verstecken dürfen sie diesen nicht.

© Andrea Warnecke/dpa-tmn

Ab Juli wird es leichter, im Internet Verträge zu kündigen - der sogenannte Kündigungsbutton kommt. Das schreibt das Gesetz über faire Verbraucherverträge vor. Wenn ein Unternehmen über eine Webseite den Vertragsabschluss online anbietet, muss auch die Möglichkeit bestehen, über die Webseite auch wieder zu kündigen. Der Button gilt etwa für Abos für Zeitschriften oder Streamingdienste sowie für Fitnessstudio- oder Mobilfunkverträge. Fehlt ein Button, obwohl ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, ist eine fristlose Kündigung möglich.

Rücknahme alter Elektrogeräte

Ab Juli müssen Supermärkte und Drogerien ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen. Kleinere Geräte wie Wasserkocher, Handys und Taschenlampen können unabhängig vom Neukauf eines Produkts zurückgegeben werden. Bei größeren Geräten wie Staubsaugern und Kühlschränken können die Altgeräte gegen einen Neukauf abgegeben werden. Voraussetzung dafür, dass die Läden den Elektroschrott annehmen, sind eine bestimmte Verkaufsfläche und dass sie selbst regelmäßig Elektrogeräte anbieten.

Das Studenten-Abo für Amazon Prime wird teurer

Von 3 Euro auf 3,99 Euro erhöht der Anbieter seinen Prime-Service für Studierende. Aufs Jahr gerechnet sind dies nun 39,99 Euro statt 30 Euro. (AFP)

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