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Irene B.

© ddp

Charité-Prozess: Staatsanwalt fordert lebenslänglich

Die Staatsanwaltschaft plädiert im Mordprozess gegen die Charité-Krankenschwester Irene B. auf eine lebenslange Haftstrafe.

Im Prozess gegen Irene B., die als Krankenschwester an der Berliner Charité des sechsfachen Mordes angeklagt ist, plädiert die Staatsanwaltschaft auf lebenslange Haft. Die heute 55-Jährige soll zudem eines versuchten Mordes schuldig gesprochen werden, sagte Staatsanwältin Brigitte Raddatz  vor dem Berliner Landgericht.

Das Gericht soll die besondere Schwere der Schuld feststellen, so dass eine Entlassung nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen wird. Irene B. ist in dem Prozess angeklagt, zwischen Juni 2005 und Oktober vergangenen Jahres sechs schwer kranke Menschen im Alter zwischen 48 und 77 Jahren auf der kardiologischen Intensivstation der Charité jeweils mit einer Überdosis Medikamenten getötet zu haben.

Von zwei weiteren Patienten, denen sie ebenfalls überhöhte Dosen verabreichte, konnte einer reanimiert werden. Der andere starb an einer Erkrankung. Die Staatsanwältin betonte, dass die angeklagte Krankenschwester nicht im Sinne der Patienten gehandelt habe. Vielmehr habe sie in "überheblicher Weise" und ohne Rücksicht den Todeszeitpunkt der Kranken selbst bestimmen wollen. B. habe sich "gottgleich als Herrscherin über Leben und Tod aufspielen wollen". Das Urteil in dem Prozess soll am Freitag verkündet werden. (mit ddp)

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