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Bußgelder für Autofahrer im Winter: Ein Auto fährt bei Schneefall auf einer schneebedeckten Straße. (Archivbild)

© picture alliance/dpa/Tobias Hase

Bußgeldkatalog im Winter: Auto warmlaufen lassen? Das kann teuer werden

Wenn der Schnee fällt, müssen Autofahrer besondere Regeln beachten. Diese Bußgelder drohen speziell im Winter.

Von Thomas Sabin

An die Straßenverkehrsordnung hat sich jeder zu halten. Im Winter jedoch gibt es die eine oder andere Extraregel, die es zu beachten gilt. Andernfalls drohen teils hohe Bußgelder.

So können Sommerreifen bei Eis und Glätte nicht nur zu schweren Unfällen führen. Wer damit erwischt wird, muss 60 Euro berappen. Im Überblick erfahren Sie, was zu beachten ist und welche Bußgelder im schlimmsten Fall drohen.

Beleuchtung im Winter

Verstoß Bußgeld Punkte
Abblendlicht bei Schneefall und beeinträchtigter Sicht nicht eingeschaltet (innerorts) 25 Euro -
mit Sachbeschädigung 35 Euro -
Abblendlicht bei Schneefall und beeinträchtigter Sicht nicht eingeschaltet (außerorts) 60 Euro 1
mit Gefährdung 75 Euro 1
mit Sachbeschädigung 90 Euro 1

Geschwindigkeitsüberschreitungen im Winter

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Winter kann es richtig teuer werden. Auch Fahrverbote drohen. Beträgt die Sicht unter 50 Meter und man ist mit einem Pkw innerorts unterwegs und fährt bis zu 20 Kilometer pro Stunde zu schnell droht ein Bußgeld von 80 Euro und es gibt einen Punkt.

Je schneller man innerorts unterwegs ist, desto teuer wird es. Ein Monat Fahrverbot drohen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 Kilometer pro Stunde. Das Bußgeld beträgt hier dann 260 Euro und es gibt 2 Punkte.

Ein dreimonatiges Fahrverbot, 2 Punkte und 700 Euro Bußgeld drohen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 Kilometer pro Stunde.

Mit dem Pkw: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bei Sichtweite unter 50 Meter

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 20 km/h 80 Euro 1 -
21 km/h bis 25 km/h 115 Euro 1 -
26 km/h bis 30 km/h 180 Euro 1 -
31 km/h bis 40 km/h 260 Euro 2 1 Monat
41 km/h bis 50 km/h 400 Euro 2 1 Monat
51 km/h bis 60 km/h 560 Euro 2 1 Monat
61 km/h bis 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate
über 70 km/h 800 Euro 2 3 Monate

Mehr zum Thema Autofahren im Winter:

Mit dem Pkw: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts bei Sichtweite unter 50 Meter

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 20 km/h 80 Euro 1 -
21 km/h bis 25 km/h 100 Euro 1 -
26 km/h bis 30 km/h 150 Euro 1 -
31 km/h bis 40 km/h 200 Euro 1 -
41 km/h bis 50 km/h 320 Euro 2 1 Monat
51 km/h bis 60 km/h 480 Euro 2 1 Monat
61 km/h bis 70 km/h 600 Euro 2 2 Monate
über 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate

Außerorts verhält es sich etwas anders. Die Bußgeldbeträge sind um wenige Euro geringer. Ein Fahrverbot von einem Monat, 2 Punkte samt 260-Euro-Bußgeld drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 Kilometer pro Stunde bei einer Sicht unter 50 Meter.

600 Euro, 2 Punkte und zwei Monate Fahrverbot gibt es ab 51 Kilometer pro Stunde zu viel. Und wer mehr als 70 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, muss seinen Führerschein für drei Monate abgeben, 700 Euro Bußgeld zahlen und kassiert 2 Punkte.

Falsche Reifen im Winter

Verstoß Bußgeld Punkte
Bei Glatteis oder Schnee ohne Winterreifen gefahren 60 Euro 1
mit Behinderung 80 Euro 1
mit Gefährdung 100 Euro 1
mit Unfall 120 Euro 1

Wer haftet bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter?

Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro belegt werden und kassiert zusätzlich einen Punkt. Hinzu kommt, dass auch die Vollkasko oder ein anderer Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls nicht greifen.

Die "Ausrüstung ist den Witterungsverhältnissen anzupassen", heißt es in der Straßenverkehrsordnung.
Die "Ausrüstung ist den Witterungsverhältnissen anzupassen", heißt es in der Straßenverkehrsordnung.

© obs/Hagen Lehmann/HUK-COBURG/obs

Sommerreifen können als ungeeignete Reifen betrachtet und die Fahrt damit als Fahrlässigkeit gewertet werden. In der Folge kann im schlimmsten Fall die Regulierung der Schäden verweigert werden. Einzelfallentscheidungen sind hier möglich.

Sonstige Verstöße im Winter

Verstoß Bußgeld
Auto warmlaufen lassen 80 Euro
Frontscheibe nicht ausreichend freigekratzt 10 Euro
Autodach nicht von Schnee befreit 25 Euro
Mit zugeschneitem Kennzeichen gefahren 5 Euro

Es ist verlockend: Beim Eiskratzen den Innenraum im Auto und damit die ausgekühlten Scheiben schon mal etwas anwärmen, indem man den Motor laufen lässt. Das schadet aber der Umwelt und macht unnötigen Lärm und wird deshalb mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro bestraft, warnt der ADAC.

Lieber plant man genügend Zeit für das Eiskratzen ein. Und immerhin wird einem bei der Bewegung selbst etwas wärmer. Nur ein Guckloch freikratzen reicht aber nicht. Sind die Scheiben nicht komplett klar, droht ein Bußgeld von 10 Euro. (mit dpa)

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