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Tätowierte Beamte einer SEK-Einheit in NRW im Jahr 2011.

© Foto: Ralf Roeger/dpa

Bundesverwaltungsgericht verhandelt: Der Polizist, sein Tattoo und der Respekt des Bürgers

Dürfen Polizisten sichtbar Tattoos tragen? Bald könnte es ein Grundsatzurteil geben. Einer Studie zufolge gelten Beamte mit Tätowierung als weniger kompetent.

Liebesbekundungen, Tiere oder Symbole: Tattoos wohin man blickt. Studien zufolge trägt inzwischen ein Viertel der Deutschen diesen Körperschmuck – in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen sollen es bis zu 40 Prozent sein. „Tätowierungen sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, heißt es. Im Jahr 2020 sollten Tattoos bei Polizistinnen und Polizisten daher doch auch völlig normal sein, oder?

Am 14. Mai will das Bundesverwaltungsgericht verhandeln

Aber: Die Vorschriften und die Rechtsprechung für den Polizeidienst sind bisher in den Bundesländern unterschiedlich. Demnächst könnte es ein Urteil von grundsätzlicher Bedeutung geben. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dem Tagesspiegel bestätigte, ist für den 14. Mai in einem Fall aus Bayern ein Termin für eine mündliche Verhandlung angesetzt (Az.: BVerwG 2 C 13.19).

Innerhalb der Polizei sind es seit Jahren viel diskutierte Fragen: Dürfen Beamte Tattoos tragen? Wie wird ein Polizist mit sichtbarer Tätowierung im Dienst in der Öffentlichkeit wahrgenommen? Besteht das Risiko, dass Einsätze negativ beeinflusst werden? Schließlich ist der erste Eindruck von einem Menschen oft ausschlaggebend dafür, wie sich das Gegenüber verhält.

Oder beschneiden Verbote unverhältnismäßig das Bedürfnis, sich auch im Job individuell zu präsentieren? Das Thema drängt vor allem vor dem Hintergrund, dass sich Bund und Länder immer schwerer tun, geeignete Bewerber zu finden.

Extremistische, diskriminierende oder strafbare Inhalte bei Tattoos sind in allen Polizeibehörden verboten sind - sichtbar oder nicht. Berlin und Thüringen wenden ansonsten zurzeit vergleichsweise liberale Regelungen an: Hier werden sichtbare Tätowierungen geduldet, allerdings muss die Neutralität gewährleistet sein. Erlaubt sind nur Tattoos von minderer Größe und ohne besondere Symbolik. Im Saarland, in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz beispielsweise müssen sichtbare Tattoos im Dienst abgedeckt werden.

In Bayern möchte sich ein Polizist „Aloha“ tätowieren lassen

In Bayern gilt nach wie vor ein totales Verbot für Tätowierungen, die Sommeruniform, das Kurzarmhemd, ist ausschlaggebend: Wer ein Tattoo auf dem Unterarm trägt, hat als Bewerber keine Chance. Für Beamte ist es verboten, sich eines stechen zu lassen.

In Franken geht deshalb ein Streifenpolizist seit Jahren juristisch dagegen vor, dass ihm der Dienstherr untersagt, sich den hawaiianischen Gruß „Aloha“ auf einen Unterarm tätowieren zu lassen. Das Verwaltungsgericht Ansbach urteilte im August 2016, dass ein solcher Körperschmuck dem Ziel der Neutralität entgegenstehe und die Individualisierung des Beamten übermäßig betont werde.

Bundesverwaltungsgericht hatte gesetzliche Regelungen angemahnt

Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) hatte dagegen beispielsweise zuvor im Mai 2016 einer Bewerberin für den Polizeidienst in Sachsen-Anhalt Recht gegeben. Die Frau trug ein Katzenkopf-Tattoo sichtbar im Nacken. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass Tätowierungen in der Mitte der Gesellschaft angekommen seien. Auch andere Gerichte folgten seitdem dieser Sichtweise.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zudem Ende November 2017 bereits entschieden, dass reine Vorschriften nicht ausreichen, um Beamten Tätowierungen zu verbieten und damit tief in die Persönlichkeitsrechte einzugreifen. Dafür bedürfe eines Gesetzes.

Das Land Berlin hatte Bewerber mit Tattoo abgelehnt

So urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Februar 2019, dass die Polizei Berlin Bewerber nicht nach eigenem Ermessen wegen deren Tätowierungen ablehnen darf, sofern es primär um ästhetische Erwägungen geht. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers zu entscheiden, welche Größen und Darstellungen mit den Anforderungen an Beamte „den berechtigten Erwartungen der Bevölkerung an die Polizei vereinbar“ seien.

Die Polizeiführung dürfe zwar selbst entscheiden, wenn Tattoos von Bewerbern gegen Strafgesetze verstoßen oder Zweifel auslösten, dass diese „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mitsamt den dort geregelten Menschenrechten eintreten“, urteilten die Richter.

Tätowierung am Oberarm eines Polizisten
Tätowierung am Oberarm eines Polizisten

© dpa/Holger Hollemann

In anderen Fällen aber dürfe sie eine etwaige „parlamentarische Debatte“ darüber, wie Regeln für Tätowierungen ausgestaltet werden sollten, nicht vorwegnehmen. Auch am OVG Münster gab eine ähnliche Entscheidung. Die Richter beriefen sich jeweils auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von 2017.

Bayern hat inzwischen ein Gesetz erlassen. Daher und auch weil das Gericht in Leipzig sich bisher inhaltlich nicht zu der Frage geäußert hat, inwieweit Tätowierungen und Polizeidienst grundsätzlich vereinbar sind, wird die Verhandlung Mitte Mai vermutlich spannend.

Beamte mit Tattoo werden als weniger kompetent betrachtet

Denkbar ist, dass in die Entscheidung der Leipziger Richter die Ergebnisse einer Studie einfließen, die die Polizeihochschule Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Universität Koblenz-Landau im Frühjahr 2018 veröffentlichte. Darin waren in der bisher einzigen Untersuchung dieser Art 241 zufällig ausgewählte Testpersonen befragt worden. Ihnen wurden dabei Fotos uniformierter Polizisten ohne und mit einer großflächigen Tätowierung am Unterarm gezeigt.

„Die Studie ergab, dass eine Uniform mehr Respekt einflößt. Dieser Bonus ist aber wieder weg, wenn der Polizist eine großflächige Tätowierung auf dem Unterarm hat“, sagte Polizeirat Raphael Schäfer, der an der Studie beteiligt war, dem Tagesspiegel.

Sichtbare Tattoos gehen zu Lasten von Vertrauen und Respekt, so die Studie

Sichtbare Tattoos gingen zu Lasten von Vertrauen und Respekt. „Die Beamten werden als weniger kompetent wahrgenommen.“ Was im Ernstfall, bei dem es oft schnell gehen müsse, das Risiko steigere, sagte Schäfer. „Die Studie stellte fest, dass das Risiko, Respekt zu verlieren, für einen tätowierten Beamten doppelt so hoch ist wie für einen nicht tätowierten Polizisten “, sagte Schäfer.

Polizeirat Raphael Schäfer.
Polizeirat Raphael Schäfer.

© privat

Unter den befragten Personen seien zudem mehr jüngere Menschen gewesen seien, sagte Schäfer. Das Durchschnittsalter lag bei rund 31 Jahren. „Es hat uns überrascht, dass tätowierte Beamte dennoch negative Reaktionen auslösten.“ Genauso unerwartet sei gewesen, dass dies auch bei Menschen der Fall war, die selbst ein Tattoo tragen.

„Beamte mit Tattoos müssen sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein“

Die Zahl der Befragten möge gering erscheinen, sagt Schäfer. „Aber vom wissenschaftlichen Standpunkt her sind die Ergebnisse evidenzbasiert und stichhaltig.“ Und er betont, es handele sich nicht um eine Gefälligkeitsforschung für eine konservative Polizeiführung. „Die Ergebnisse decken sich mit einer Reihe auch internationaler Forschungsprojekte, bei denen Tätowierungen und Piercings sehr viel schlechter wegkommen als die meisten vermuten.“

Die Forderungen, die Vorschriften mit Blick auf Tätowierungen zu lockern und ganz zu streichen, hält Schäfer, der früher als Dozent für Führung und Zusammenarbeit an der Polizeihochschule tätig war, deshalb für fragwürdig. „Einerseits gelten Tattoos eben als schick, spiegeln für viele den Zeitgeist wider und gefallen auch Polizisten. Andererseits lassen sie sich zu Dienstbeginn nicht wie ein auffallendes Nasenpiercing entfernen“, sagt Schäfer. Körperschmuck sei hier eben nicht nur Ausdruck von Modebewusstsein und Individualität. „Beamte mit Tattoos müssen sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein.“  

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