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BGH urteilt über Dashcams: Der Videobeweis für den Straßenverkehr kommt - teilweise

Der Bundesgerichtshof lässt die Verwendung von Dashcam-Filmen in bestimmten Prozessen zu. Verkehrsexperten bemängeln das Urteil aus "unzureichend".


Bilder so genannter Dashcams können in Gerichtsverfahren nach Verkehrsunfällen verwendet werden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschied, sei die permanente anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs zwar datenschutzrechtlich unzulässig. Dennoch seien die Aufnahmen in Haftungsprozessen verwertbar, da Unfallbeteiligte ohnehin zu Angaben ihrer Personalien und Fahrzeugführung verpflichtet seien.

Viele Autofahrer montieren die Kleinkameras hinter Windschutz- und Heckscheibe, um das Verkehrsgeschehen und ihr eigenes Verhalten zu dokumentieren. Im entschiedenen Fall aus Magdeburg war der Fahrer mit der Dashcam mit einem Wagen auf der zweiten Linksabbiegerspur neben ihm kollidiert. Es gab Kratzer und Dellen, der Schaden lag bei 1730 Euro.

Das Amtsgericht sprach dem Kläger nur Ersatz für die Hälfte des Schadens zu, da ein Sachverständigengutachten keinen eindeutigen Hinweis auf den Verursacher ergab. Das Angebot, die Dashcam auszuwerten, schlug das Gericht aus. Das Landgericht bestätigte das Urteil, da die Aufnahmen gegen Datenschutzrecht verstießen und damit einem Beweisverwertungsverbot unterlägen.

Der BGH entschied sich nun für einen Mittelweg. Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung führe nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot, hieße es. Vielmehr müsse im Einzelfall abgewogen werden, welche Gründe für und welche gegen eine Verwertung sprächen.

Der Kläger habe ein Interesse daran, seine Ansprüche durchzusetzen, der Unfallgegner könne sich auf seine Persönlichkeitsrechte und die informationelle Selbstbestimmung berufen. Er hob das Berufungsurteil auf und verwies es zur Neuverhandlung zurück.

Im Ergebnis hätten die Argumente des Klägers überwogen, urteilte das Gericht.

Der andere Fahrer habe sich freiwillig in den öffentlichen Straßenverkehr begeben, es seien nur Vorgänge aufgezeichnet worden, die prinzipiell für jedermann wahrnehmbar seien. Zudem seien Geschädigte häufig wegen der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens in Beweisnot. Den Datenschutz stufte der BGH dagegen geringer ein. Er ist nach deren Auffassung hinreichend gewährleistet, da entsprechende Verstöße mit Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen belegt werden könnten. Diese Regelungen zielten jedoch nicht auf Beweisverbote ab.

Verkehrsexperten mit Urteil unzufrieden

„Die heutige Entscheidung des BGH ist inhaltlich enttäuschend und unzureichend“, sagte Hannes Krämer, Verkehrsrechtsexperte des Auto Club Europa (ACE). Es wurde lediglich eine Einzelfallentscheidung getroffen und keine Grundsatzentscheidung mit klarem richtungsweisendem Charakter, kritisierte Krämer.

Auch Bernhard Gause, Mitglied der Geschäftsführung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bemängelte, dass sich die aktuell geltenden Regeln widersprechen. Der ADAC sieht daher die Bundesregierung in der Pflicht: „Letztlich muss die Frage, ob Dashcams überhaupt benutzt werden dürfen, vom Gesetzgeber und nicht von den Gerichten geklärt werden“.

Trotzdem dürfte das Urteil dafür sorgen, dass sich mehr Autofahrer entsprechende Kameras zulegen. Mehr als acht von zehn Deutschen gehen laut einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom davon aus, dass die Videokameras im Auto in den kommenden Jahren auch hierzulande zum Alltag gehören werden.

Bislang nutzen diese acht Prozent von 1000 befragten Autofahrern. Weitere 13 Prozent wollen das in Zukunft auf jeden Fall tun, 25 Prozent können es sich vorstellen. Für ein hilfreiches Beweismittel halten die Kameras fast drei Viertel der Befragten. Von 2015 bis 2017 wurden rund 150.000 Dashcams in Deutschland verkauft. Die Kameras für die Windschutzscheibe erzielten allein im vergangenen Jahr einen Umsatz von mehr als vier Millionen Euro.

Im Schnitt lassen sich die Autofahrer die Kameras 88 Euro kosten. Doch es gibt auch günstigere Varianten. „Schon jetzt sind gute Dashcam-Modelle ab circa 50 Euro erhältlich und der Markt wächst stetig“, sagt Adrian Lohse Bitkom-Experte für Elektronikgeräte.

In anderen Ländern sind die Kameras schon verbreiteter, vor allem in Russland, wo das Vertrauen in Behörden geringer ist und die Aufnahmen schon lange als Beweismittel akzeptiert werden. Dadurch finden auch immer wieder Videos spektakulärer Unfälle den Weg ins Netz. Und anderes. Zum Beispiel die Bilder eines von Dashcams gefilmten Meteors vor fünf Jahren in Tscheljabinsk.

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