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Update

Anstiftung zu Attentat: Stadtplan-Erbe Falk zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Im Februar 2010 wird auf einen Anwalt in Frankfurt am Main geschossen. Der Auftrag dazu kam nach Auffassung des dortigen Landgerichts von Alexander Falk.

Wegen der Anstiftung zu einem Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt ist der Hamburger Unternehmer Alexander Falk zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das gab das Landgericht Frankfurt am Donnerstag bekannt. Der Auftrag zu der Tat sei von Männern weitergeleitet worden, die Falk beauftragt habe.

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Die Staatsanwaltschaft hatte dem Erben des gleichnamigen Stadtplanverlags die Anstiftung zu dem Schuss vorgeworfen, der den Juristen im Februar 2010 schwer am Oberschenkel verletzte. Der Anwalt bereitete zu der Zeit eine Millionenklage vor in einem Verfahren, bei dem es um manipulierte Umsätze beim Verkauf eines Internetunternehmens ging, das Falk gehörte.

Wegen Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft gefordert. Richter Jörn Immerschmitt verwies in seiner Urteilsbegründung nun auf eine Tonaufnahme, die ein Zeuge den Ermittlern übergab und auf der zu hören ist, wie sich Falk über die Tat schadenfroh äußert. Dies habe zum Durchbruch bei den Ermittlungen geführt.

Angeklagt war Falk ursprünglich wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Allerdings fielen im Laufe der Verhandlung mehrere zentrale Beweise der Staatsanwaltschaft in sich zusammen. Der Prozess nahm viele Wendungen und zog sich lange hin, unter anderem weil sich der Hauptbelastungszeuge Etem E. bei seinen Vernehmungen vor Gericht selbst widersprach. Falk hatte den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Zugegeben hatte der 50-Jährige, einen letztlich erfolglosen Datendiebstahl bei dem Anwalt in Auftrag gegeben zu haben.

Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Die Aufnahme, die Falks Schuld belegen solle, habe sich als geschnitten und damit manipuliert erwiesen. Sie sei heimlich angefertigt worden, Falk sei damit erpresst worden.

Der heute 50-jährige Falk hatte den von seinem Vater geerbten Stadtplanverlag verkauft und sehr erfolgreich in Internetunternehmen investiert. Er avancierte zu einem Star der New Economy und gelangte auf die Liste der 100 reichsten Deutschen. 2008 wurde er dann wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zur Bilanzfälschung in Hamburg zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Zivilverfahren, in dem der angeschossene Anwalt die Gegenseite vertrat, ging es um millionenschweren Schadenersatz.

Falk befindet sich nach seiner Verurteilung auf freiem Fuß, der Haftbefehl gegen ihn wurde ausgesetzt. Es bestehe keine Verdunkelungs- und keine Fluchtgefahr, sagte Immerschmitt zur Begründung. Bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung bleibt Falk damit frei. Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgehen zu wollen. Der Erbe des gleichnamigen Stadtplanverlags hat deshalb bereits 22 Monate in Untersuchungshaft verbracht. (dpa, AFP, Tsp)

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