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Die 2G-Regel wurde in vielen Bereichen zuletzt abgeschafft. Aber wo gilt sie noch immer?

© dpa/Michael Bahlo

3G, 2G oder 2G-Plus: Den Überblick verloren? Diese Corona-Maßnahmen gelten aktuell in den Bundesländern

Welche Corona-Maßnahme gilt derzeit wo? Was hat sich geändert? Die wichtigsten Regeln für jedes Bundesland im Überblick.

Welche Corona-Regeln sind in welchem Bundesland aktuell zu beachten? Der Föderalismus macht den Alltag in der Pandemie unübersichtlich. Wo dürfen Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) rein, wo nur Geimpfte und Genesene (2G)? Und wer braucht einen zusätzlichen negativen Test (2G-Plus). Die wichtigsten Regeln für jedes Bundesland:

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg befindet sich laut Bewertungsskala der Landesregierung in Alarmstufe I. Die daraus folgenden Schutzmaßnahmen wurden in der am Mittwoch (Stand: 9. Februar 2022) verabschiedeten neuen Corona-Verordnung des Landes deutlich abgeschwächt.

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So gilt nun nicht mehr die 3G-Regel im Einzelhandel. Für Ungeimpfte gibt es eine Kontaktbeschränkung bei privaten Treffen: Maximal ein Haushalt und zwei Mitglieder eines weiteren Haushalts dürfen daran teilnehmen.

Kontrollieren Betreiber Großveranstaltungen im Freien, wie etwa Fußballspiele, nach der 2G-Regel, dürfen sie bei halber Auslastung bis zu 5000 Menschen in die Veranstaltungsräume lassen; mit der 2G-Plus-Regel sind es bis zu 10.000 Menschen.

Findet die Veranstaltung drinnen statt, sind es höchstens 4000 (2G-Plus) oder 2000 (2G) Zuschauer. Für Beherbergung, Kultur, Freizeit und Restaurants gilt 2G. Diskotheken sind geschlossen.

Bayern

Das bayrische Kabinett hat am Dienstag (Stand: 8. Februar 2022) „kontrollierte“ Abschwächungen der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Künftig gilt für Großveranstaltungen eine Kapazitätsgrenze von 50 Prozent, bei Kulturveranstaltungen von 75 Prozent. Maximal teilnehmen dürfen 15.000 Menschen.

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Es gelten 2G-Plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Die Sperrstunde in der Gastronomie (ab 22 Uhr) hat das Kabinett aufgehoben. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbesuche und Fußpflege sind nun auch wieder für Ungeimpfte zugänglich (3G).

Für Bäder, Thermen und Saunen gilt nun 2G statt 2G-Plus. Unverändert bleibt die 2G-Regel in der Gastronomie und die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Privat dürfen sich ohne Impfung nur Mitglieder eines Haushalts und zwei weitere Personen treffen.

Berlin

Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und am Arbeitsplatz gilt in Berlin 3G, für Fitnessstudios, Saunen, Thermen sowie Museen und Galerien gilt 2G, für Restaurants, Kinos, Clubs und körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbesuche und Fußpflege 2G-plus.

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Geboosterte brauchen auch bei 2G-Plus keinen zusätzlichen Test. Für Großveranstaltungen im Freien gilt ab Samstag eine Teilnehmerbegrenzung auf 10.000 Menschen, in Innenräumen auf 4000. Dabei sind 2G-Plus und FFP2-Maske Pflicht.

Ab 2000 Menschen herrscht zudem ab Samstag eine Auslastungsgrenze der Veranstaltungsstätten von 50 Prozent (draußen) oder 30 Prozent (drinnen). Die 2G-Regel im Einzelhandel soll am 18. Februar abgeschafft werden, verkündete Bürgermeisterin Franziska Giffey.

Brandenburg

Ab dem 9. Februar fällt die 2G-Regel im Einzelhandel, das Tragen einer FFP2-Maske wird nun aber Pflicht. Private Treffen sind für bis zu 10 Geimpfte möglich, bei Ungeimpften gilt die Beschränkung auf einen Haushalt und zwei Mitglieder eines weiteren Haushaltes.

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Für körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbesuche oder Fußpflege gilt die 2G-Regel, ebenso für Beherbergungsbetriebe; in der Gastronomie und in Bars gilt dagegen 2G-Plus.

Bremen

In Bremen gilt ab Freitag die Corona-Warnstufe 3. Das heißt: An privaten Treffen dürfen maximal zehn Geimpfte teilnehmen, bei Ungeimpften ein Haushalt und zwei Mitglieder eines weiteren Haushaltes. Clubs und Diskotheken sind geschlossen.

Für Großveranstaltungen gilt drinnen eine Begrenzung auf 5000 Teilnehmer, draußen auf 15.000. Im öffentlichen Nahverkehr und am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. Für den Einzelhandel sind keine Nachweise mehr erforderlich.

Nahezu überall herrscht FFP2-Maskenpflicht. Wer in Restaurants speisen, an Kulturveranstaltungen teilnehmen oder Sportstätten besuchen möchte, muss einen 2G-Nachweis erbringen, der Aufenthalt in Bars ist nur mit 2G-Plus-Nachweis möglich. Die Kontakterfassung für Restaurants und Kulturveranstaltungen ist nicht mehr verpflichtend.

Hamburg

Für Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Gastronomie, Freizeit- und Sportangebote und körpernahe Dienstleistungen gilt in Hamburg die 2G-Plus-Regel.

Gäste eines Restaurants in Hamburg warten zwischen Plexiglas-Trennscheiben auf ihre Bestellung.
Gäste eines Restaurants in Hamburg warten zwischen Plexiglas-Trennscheiben auf ihre Bestellung.

© dpa/Axel Heimken

Im Einzelhandel soll ab Samstag die 2G-Regel durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt werden. Medizinische Masken müssen nahezu überall getragen werden, FFP2-Masken sonst nur im öffentlichen Nahverkehr. Ab 23 Uhr gilt in der Gastronomie eine Sperrstunde.

Hessen

In Hessen sind Treffen für Geimpfte im öffentlichen Raum auf zehn Menschen beschränkt. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, gilt das Limit von einem Haushalt und zwei Mitgliedern eines weiteren Haushaltes.

Am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss man einen 3G-Nachweis erbringen, ebenso in Friseursalons. In Sport- und Kulturstätten, bei körpernahen Dienstleistungen wie Fußpflege und Massagen sowie bei der Innengastronomie und in Hotels gilt 2G-Plus.

Im Einzelhandel gelten keine Beschränkungen außer der FFP2-Maskenpflicht; diese gilt ebenso bei körpernahen Dienstleistungen. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern ist aktuell unterteilt in Landkreise mit der Warnstufe „Rot Plus“ (die drei östlichen Landkreise: Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte) und solche mit der Warnstufe „Orange“ (der Rest).

Mecklenburg-Vorpommern, Greifswald: Ein Schild weist auf die 2G Plus Regel in einem Café im Ostseebad auf Rügen hin.
Mecklenburg-Vorpommern, Greifswald: Ein Schild weist auf die 2G Plus Regel in einem Café im Ostseebad auf Rügen hin.

© dpa/Stefan Sauer

In der roten Warnstufe unterliegt der Aufenthalt in nahezu allen öffentlichen Einrichtungen der 2G-Plus-Regel, darunter Kinos und Theater, Vereinssport und Fitnessstudios, Innengastronomie sowie körpernahe Dienstleistungen (außer Friseursalons). Freizeitparks und Schwimmbäder sind geschlossen, Sportveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt.

Im orangen Regime sind Sportveranstaltungen, Freizeitparks und Schwimmbäder dagegen mit 2G-Nachweis zugänglich.

Ab Samstag soll im ganzen Bundesland die 2G-Regel für den Einzelhandel entfallen sowie Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 10.000 Zuschauern möglich sein.

Niedersachsen

Bis zum 23. Februar gilt in Niedersachsen eine „Winterruhe“ mit der Corona-Warnstufe 3. Das heißt: Private Treffen sind für Geimpfte mit bis zu zehn Personen zulässig, für Ungeimpfte mit einem Haushalt und zwei Mitgliedern eines weiteren Haushalts.

Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern sind verboten. Für Veranstaltungen, Hotels und Gastronomie gilt die 2G-Plus-Regel – oder nur 2G, wenn die Auslastung bei maximal 70 Prozent liegt.

Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Für den Einzelhandel wurden alle Regeln abgeschafft, außer der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Für körpernahe Dienstleistungen wie Friseurbesuche und Fußpflege gilt die 3G-Regel, ebenso im öffentlichen Nahverkehr. Auch dort muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Nordrhein-Westfalen

Für die Karnevalstage (24. Februar bis 1. März) ermöglicht die nordrhein-westfälische Landesregierung Kommunen, sogenannte „gesicherte Brauchstumszonen“ einzurichten. Darin gilt die 2G-Plus-Regel; Umzüge im Freien ohne Zugangskontrollen sind jedoch generell untersagt.

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Bei privaten Karnevalsfeiern müssen auch Geboosterte einen Test vorlegen. Im Einzelhandel bleibt die 2G-Regel vorerst bestehen, auch wenn Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kürzlich „weitere Erleichterungen für den Handel“ ankündigte.

In der Gastronomie, bei Freizeitaktivitäten und im Sport gilt 2G-Plus. Clubs und Diskotheken sind geschlossen, Großveranstaltungen dagegen möglich – mit bis zu 10.000 Menschen und halber Auslastung im Freien, mit bis zu 4000 Menschen und einer Auslastung von 30 Prozent in Innenbereichen.

Rheinland-Pfalz

In geschlossenen Räumen, etwa in der Gastronomie, in Kinos, Theatern oder Hotels, gilt die 2G-Plus-Regel. In der Außengastronomie und bei Veranstaltungen unter freiem Himmel genügt dagegen ein 2G-Nachweis.

Großveranstaltungen bis 1000 Zuschauer sind zulässig, bei einer Belegung von höchstens 20 Prozent der Kapazitäten auch mit mehr. Die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung gilt nur noch für Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen.

Im öffentlichen Nahverkehr gilt eine 3G-Pflicht. In geschlossenen Räumen herrscht die Pflicht zum Tragen einer OP- oder FFP2-Maske.

Saarland

Im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Für draußen stattfindenden Sport und Außenbereiche von Freizeitparks gilt 2G, für viele andere Bereiche 2G-Plus: Restaurants, Hotels, Schwimmbäder, Theater und Museen.

Im öffentlichen Nahverkehr gilt 3G, für den Einzelhandel gibt es keine Beschränkungen.

Sachsen

Laut der aktuellen Verordnung vom 6. Februar sind private Zusammenkünfte mit Ungeimpften nur für einen Haushalt und eine weitere Person zulässig. Für Geimpfte gilt eine Obergrenze von zehn Personen.

Sachsen, Schöneck: Eine Frau betreibt Langlauf im verschneiten Winterwald bei der Meilerhütte im Vogtland. Skibetrieb ist im Moment in Sachsen unter 2G möglich.
Sachsen, Schöneck: Eine Frau betreibt Langlauf im verschneiten Winterwald bei der Meilerhütte im Vogtland. Skibetrieb ist im Moment in Sachsen unter 2G möglich.

© dpa/Jan Woitas

In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Für Kinos, Theater, Bäder, Fitnessstudios und Hotels gilt 2G-Plus, für draußen betriebene Sportarten, Restaurants und Museen 2G.

Bei Großveranstaltungen und in Sportstadien greift eine Obergrenze von 2000 Zuschauern bei maximal 50 Prozent Auslastung; bei maximal 25 Prozent Auslastung entfällt diese Obergrenze. Im Einzelhandel und beim Friseurbesuch ist ein 3G-Nachweis Pflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Nutzer eine FFP2-Maske tragen.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gilt in vielen Bereichen die 2G-Regel: in Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten, im Einzelhandel, in Hotels und in Fitnessstudios. Bei Sport- und Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt bei mehr als 50 Teilnehmenden 2G-Plus, in Restaurants und vielen Kultureinrichtungen ist dies optional.

Für Ungeimpfte gilt eine Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich maximal Angehörige eines Haushalts und zwei Mitglieder eines weiteren Haushalts treffen. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hat aber bereits in Einklang mit Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) „Möglichkeiten des Öffnens und Lockerns“ in Aussicht gestellt.

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Schleswig-Holstein

Ab Mittwoch gelten neue Regeln in Schleswig-Holstein: Die Sperrstunde in der Gastronomie (ab 23 Uhr) entfällt, dort gilt aber weiterhin 2G-Plus und Maskenpflicht in Innenbereichen. Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel.

Für Großveranstaltungen gilt die 2G-Regel und eine Teilnehmerbeschränkung auf 4000 Menschen in geschlossenen Räumen und 10.000 Menschen unter freiem Himmel.

In Kultureinrichtungen gilt die 2G-Regel, in Hotels, Restaurants, Fitnessstudios und Schwimmbädern 2G-Plus. Im ÖPNV genügt ein 3G-Nachweis.

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Thüringen

In Thüringen herrscht Corona-Alarmstufe 3. Das heißt: Private Treffen mit Ungeimpften dürfen maximal einen Haushalt sowie zwei Mitglieder eines weiteren Haushaltes einschließen.

Für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Teilnehmerbeschränkung auf maximal 500 Menschen, die Auslastung darf höchstens 40 Prozent betragen und es muss ein 2G-Plus-Nachweis erbracht werden; unter freiem Himmel genügt 2G und es dürfen bis zu 1000 Menschen teilnehmen.

Für Gaststätten und Einzelhandel gilt 3G, für Hotels 2G, für Fitnessstudios und Schwimmbäder 2G-Plus. Freizeitparks, Bars und Clubs bleiben geschlossen.

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