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Der Vorsitzende Richter Johannes Wieseler (M) und seine Kollegen Volker Messing (l) und Dirk Pelzer sitzen zu Beginn der Berufungsverhandlung.

© Guido Kirchner/dpa

Mehr als sechs Jahre nach Germanwings-Absturz: Gericht weist Schmerzensgeldklage ab

Mehrere Angehörige hatten von Lufthansa zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von 30 000 Euro gefordert. Sie scheiterten in der Berufung.

In einem Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld nach dem Germanwings-Absturz vor mehr als sechs Jahren haben die Hinterbliebenen eine Niederlage einstecken müssen. Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Hamm wiesen am Dienstag die Berufungsklage mehrerer Angehöriger zurück, die von der Germanwings-Mutter Lufthansa zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von 30 000 Euro gefordert hatten.

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Die Richter des OLG bestätigten damit das Urteil der ersten Instanz. Wie schon das Landgericht Essen vertraten sie in der mündlichen Verhandlung die Auffassung, die medizinische Überwachung der Piloten sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Insofern sei die Lufthansa nicht der richtige Adressat für die zudem nicht ausreichend konkret begründeten Schadenersatzansprüche.

Arbeiter an der Absturzstelle des Germanwings Airbus A320 in Frankreich.
Arbeiter an der Absturzstelle des Germanwings Airbus A320 in Frankreich.

© AFP PHOTO / HO / YVES MALENFER / DICOM / MINISTERE DE L'INTERIEUR

Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben. Die Kläger warfen der Lufthansa Versäumnisse bei den flugmedizinischen Untersuchungen vor und halten das bislang gezahlte Schmerzensgeld nicht für ausreichend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ die Revision nicht zu. Dagegen können die Kläger Beschwerde einlegen. (dpa)

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