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Vor allem durch die wachsende Bedeutung von Smartphones gab es für die EU Notwendigkeit zur Regulierung.

© Sebastian Gollnow/dpa

Zweiter Teil des DSA: EU einigt sich auf Digital-Gesetz gegen Hass und Hetze

EU-Staaten und das Parlament haben sich auf ein wegweisendes Gesetz verständigt. Nach 16 Stunden Verhandlung soll dieses nun Hass im Netz regulieren.

Hassrede und andere illegale Inhalte im Internet müssen in der Europäischen Union künftig schneller gelöscht werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am frühen Samstagmorgen in Brüssel auf ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), das für eine strengere Aufsicht von Online-Plattformen und mehr Schutz der Verbraucher sorgen soll. Für die letzte Verhandlungsrunde wurden ganzen 16 Stunden gebraucht.

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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach anschließend von einer historischen Einigung. „Unsere neuen Regeln werden die Online-Nutzer schützen, die freie Meinungsäußerung gewährleisten und den Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen.“ Dies sei ein starkes Signal für die Menschen, Unternehmen und Länder weltweit.

Unter anderem soll der DSA sicherstellen, dass illegale Inhalte wie Hassrede schneller aus dem Netz entfernt, schädliche Desinformation und Kriegspropaganda weniger geteilt und auf Online-Marktplätzen weniger gefälschte Produkte verkauft werden. Grundlegendes Prinzip ist: Was offline illegal ist, soll es auch online sein.

Anbieter digitaler Dienste sollen von Rechtssicherheit und einheitlichen Regeln in der EU profitieren. Große Plattformen mit mindestens 45 Millionen Nutzern müssen deutlich mehr Regeln befolgen als kleinere.

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Die Einigung vom Samstag muss noch einmal vom Europaparlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Dies gilt als Formsache.

Gemischtes Echo im Parlament

Die für Digitales zuständige Vizekommissionschefin Margrethe Vestager erklärte: Plattformen sollten ihre Entscheidungen zur Content-Moderation transparent machen, sie sollten verhindern, dass gefährliche Desinformation sich viral verbreitet und unsichere Produkte auf Online-Marktplätzen angeboten werden.

Mit der Einigung zum Digital Services Act stelle die EU sicher, dass Plattformen für Risiken verantwortlich gemacht werden können, die ihre Dienstleistungen für die EU-Bürger und die Gesellschaft bedeuten können.

Auch vom zuständigen Ministerium in Deutschland kam Zustimmung. Der Bundesminister für Digitales, Volker Wissing (FDP), erklärte, der Digital Services Act stärke die Nutzerrechte und setze klare Standards für die Regulierung von Online-Plattformen.

Wissing verwies darauf, dass die Verfahren zur Meldung und Entfernung illegaler Inhalte künftig europaweit einheitlich ausgestaltet würden. Dazu werde mit dem neuen „Digitale Dienste Koordinator“ eine robuste und dauerhafte Aufsichtsstruktur in Europa aufgesetzt. Auch in Deutschland muss im Zuge der Umsetzung des Rechtsaktes ein Koordinator benannt werden.

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Der Europaparlamentarier Patrick Breyer (Piraten), der als Berichterstatter des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten mit am Verhandlungstisch saß, zeigte sich enttäuscht über den Deal. Industrie- und Regierungsinteressen hätten sich leider gegen digitale Bürgerrechte durchgesetzt, sagte er.

„Die Bezeichnung „Digitales Grundgesetz“ verdient das neue Regelwerk insgesamt nicht, denn der enttäuschende Deal versagt vielfach beim Schutz unserer Grundrechte im Netz“, sagte Breyer.

Martin Schirdewan von den Linken betonte hingegen: „Durch weitreichende Transparenzverpflichtungen öffnet der DSA die Blackbox der Algorithmen der Online-Plattformen.“ Alexandra Geese (Grüne) sagte: „Europa geht damit auch in die Offensive gegen die Übermacht der Big Tech Unternehmen.“

Der DSA ist Teil eines großen Digital-Pakets, das die EU-Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen hat. Der zweite Teil ist das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), bei dem es bereits Ende März eine Einigung gab. Der DMA soll vor allem die Marktmacht von Tech-Giganten wie Google und Facebook mit strengeren Regeln beschränken.

In Deutschland gilt schon jetzt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet. Dies dürfte in weiten Teilen durch den DSA ersetzt werden. (dpa)

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