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Streit um den Rundfunkbeitrag,

© dpa-Zentralbild

Zukunft des Rundfunkbeitrags: Was kosten ARD und ZDF ab 2020?

Nun sind die Länderchefs gefragt: Neue Diskussionen über die Höhe und Stabilität des Rundfunkbeitrags.

Über die Höhe des Rundfunkbeitrags wird längst diskutiert. Bis 2020 ist er auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt. Aber danach? Soll er so bleiben, wie er ist? Auf die Expertenkommission KEF kommt einige Arbeit zu, sie muss die Vorstellungen der Sender über den eigenen Finanzbedarf nachrechnen und 2019 eine Empfehlung über die Beitragshöhe abgeben. Auf dieser Grundlage entscheiden die Länderchefs.

Im September haben ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Vorstellungen über die Zukunft der Sender an die Rundfunkkommission der Länder übergeben, mit Beispielen für Einsparmöglichkeiten durch engere Zusammenarbeit. „Als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder setze ich mich dafür ein, eine Beitragserhöhung in 2020 möglichst zu begrenzen“, so die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ob ab 2020 eine Erhöhung erforderlich wird, werde sich erst aus dem KEF-Bericht ergeben. Diese Frage lässt sich auch nach Einschätzung der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen erst beantworten, wenn der Bericht für die Periode 2021 bis 2024 vorliege.

„Baden-Württemberg steht vollumfänglich zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten als Medien des Qualitätsjournalismus, den wir in diesen und kommenden Zeiten nicht hoch genug wertschätzen“, so ein Regierungssprecher. Bayern sieht die Stabilität des Beitrags als Ziel. Um das zu erreichen, hätten die Regierungschefs der Länder einen umfassenden Reformprozess angestoßen, sagt eine Sprecherin der Staatskanzlei. „Der Prozess ist nicht abgeschlossen.“ Bei der Reformdiskussion geht es nach Aussage des Chefs der Staatskanzlei in Brandenburg, Thomas Kralinski, darum, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk auch in zehn Jahren so aufgestellt sei, dass er genutzt werde. „Ich kenne keine Dienstleistung, die über so lange Zeiträume konstant viel kostet.“

Reformschritte im Bereich Qualitätsjournalismus

Sachsen bleibt laut Staatskanzleichef Fritz Jaeckel bei seiner Position und will an der bisherigen Beitragshöhe festhalten. Sachsen-Anhalts Landesregierung spricht sich ebenfalls für Beitragsstabilität aus, wie der stellvertretende Regierungssprecher Daniel Mouratidis mitteilte.

Für Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow habe eine Entscheidung über eine moderate Erhöhung des Beitrags in jedem Fall zur Voraussetzung, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio überzeugende Reformschritte im Bereich Qualitätsjournalismus, Digitalisierung, weitere Stärkung der regionalen Verankerung der journalistischen Arbeit und zu den Pensionsregelungen vorlegen. Ziel der hessischen Landesregierung ist „ein weiterhin guter, journalistisch solider und regionaler öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der zukunftsfähig ist“, teilte die hessische Staatskanzlei mit.

Die Frage der Höhe des Rundfunkbeitrags sollte nach Ansicht der saarländischen Landesregierung erst am Ende einen umfassenden Diskussion über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen. Regierungssprecher Thorsten Klein sagte: „Bei den Diskussionen um die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung ist es mir jedoch besonders wichtig, dass hierbei nicht dessen grundsätzliche Bedeutung für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung in unserem Land in den Hintergrund gerät.“ Klein wies außerdem darauf hin, dass der Rundfunkbeitrag seit 2009 nicht mehr gestiegen - und 2015 sogar gesenkt worden sei. dpa/Tsp

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