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Auch eine Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Polit-Magazine wie "Report Mainz"

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Was machen ARD und ZDF?: Erst wissen, dann abschaffen - die AfD stellt 630 Fragen

Die AfD hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein paar Fragen gestellt und riskiert damit Spott und Häme.

Wenn alle Antworten der sächsischen Staatsregierung zur Großen Anfrage der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag formuliert sind, könnte ein kleines Handbuch zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk draus werden. Die Alternative für Deutschland hat zum „Thema: Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk“ sage und schreibe 630 Fragen gestellt. „Das Anliegen dieser Großen Anfrage ist es, den Umfang und die Art der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kritisch zu beleuchten und dessen grundsätzliche Notwendigkeit infrage zu stellen“, heißt es zur Begründung.

Echtes Erkenntnisinteresse und echte Schikane, zwischen diesen Polen liegt das Fragenkonvolut. Schikane, weil die AfD von der Staatsregierung auch leicht recherchierbare oder allgemein bekannte Sachverhalte wissen will. Beispiel Frage 1: „Welche Aufgabe hat der Rundfunk gemäß Art. 5 Abs. 1 GG?“ Ein Blick ins Grundgesetz müsste möglich sein.

Echtes Erkenntnisinteresse findet sich auch in einzelnen Fragen. Beispiel Frage 42: „Warum bieten die öffentlich-rechtlichen Sender Programme mit gleichen Inhalten wie die Privatsender an?“ Oder 105: „Sagen die reinen Einschaltquoten bereits etwas über die Interessen der Zuschauer aus?“ Den Spott und die Häme unter dem Hashtag #afdfragen nahm der parlamentarische Geschäftsführer, Uwe Wurlitzer, gelassen: „Sonst wirft man uns vor, nicht ordentlich zu arbeiten. Jetzt, dass wir es zu genau wissen wollen. Wir wollen belastbare Informationen, die durch die Staatsregierung verbrieft sind.“ Die Staatsregierung selbst versprach zu liefern.

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