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Vorwurf des Geheimnisverrats: Journalisten im Visier der Staatsanwälte

Wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat ermittelt die Justiz gegen 17 Journalisten. Betroffen ist auch ein Redakteur des Tagesspiegels. Ihnen wird vorgeworfen, aus vertraulichen Unterlagen des BND-Ausschusses zitiert zu haben.

Staatsanwaltschaften in Berlin, München, Hamburg und Frankfurt am Main haben gegen insgesamt 17 Journalisten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Geheimnisverrat eingeleitet. Allein in der Bundeshauptstadt geht es um fünf Zeitungen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Berlin einen ARD-Bericht bestätigte. Neben "taz", "Welt", "Welt am Sonntag" und "Berliner Zeitung" ist auch ein Journalist des Tagesspiegels betroffen. Zudem wird gegen Journalisten der "Süddeutschen Zeitung" sowie von "Zeit", "Frankfurter Rundschau" und "Spiegel" ermittelt. Ihnen wird vorgeworfen, aus vertraulichen und geheimen Unterlagen aus dem BND-Untersuchungsausschuss des Bundestages zitiert zu haben. Für den Bundesvorsitzenden des Deutschen Journalistenverbandes, Michael Konken, sind diese Verfahren ein "breit angelegter Angriff auf die Pressefreiheit ohne Vorbild".

Bereits Anfang des Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Journalisten des Magazins "Stern" sowie der "Financial Times Deutschland" ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei ging es um Artikel über den von der CIA verschleppten und später wieder freigelassenen Deutsch-Libanesen Khaled al Masri. Der Ausschuss wollte sich auch mit der Bespitzelung von Journalisten durch den BND befassen. Zuvor waren im September 2005 die Redaktion des Magazins "Cicero" und die Redaktionsräume des Journalisten Bruno Schirra durchsucht worden, ebenfalls wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Geheimnisverrat. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Razzia im Februar für verfassungswidrig erklärt.

Angestoßen wurden die aktuellen Ermittlungsverfahren nach Informationen der ARD durch den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), nach Abstimmung mit Ausschussmitgliedern. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte danach die Staatsanwaltschaften ermächtigt, Ermittlungen einzuleiten. Allerdings erklärte Max Stadler, FDP-Obmann im Ausschuss, er habe nur unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass nicht gegen Journalisten vorgegangen werde. AFP/dpa/Tsp

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