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Rudolf Thiemann, Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), warnt beim Lobby-Treffen vor Gefahren für die Branche.

© Monika Skolimowska/dpa

Staatliche Hilfen für Postzustellung: Zeitschriftenverleger fordern Ausgleich für höhere Preise

Die höheren Posttarife gefährden die Zeitschriftenverlage, klagt deren Lobby-Organisation VDZ. Hilfen hatten zuvor schon die Zeitungsverlage angemahnt.

Deutsche Zeitschriftenverleger fordern vom Bund Hilfestellung bei der Postzustellung ihrer Magazine. Hintergrund sind Preiserhöhungen. „Angesichts dieser Situation fordern wir Regierung und Gesetzgeber auf, den Fortbestand einer wirtschaftlich verkraftbaren Postzustellung zu ermöglichen und dies möglichst auch werktäglich und zwar überall, flächendeckend. Dies ist ein Kernelement einer qualitativ hochwertigen Postversorgung in Stadt und Land“, sagte der Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Rudolf Thiemann, am Montag bei einem Branchentreffen in Berlin.

Thiemann betonte, es sollte möglich und selbstverständlich sein, dass der Staat in Zeiten, in denen die Kosten der Postzustellung „eine ernsthafte Gefährdung von Presseverlagen“ darstellten, Hilfestellung bei einer vergünstigten Postzustellung anbietet.

Im September hatte es bei der Post geheißen, dass für 2020 die Versandpreise für Tages- und Wochentitel um 3,9 bis 6,9 Prozent erhöht werden. Grund seien steigende Kosten. Der VDZ betonte, dass auch ein Problem sei, dass die Laufzeit der Preisregelung nur ein Jahr betrage. Über 90 Prozent der Abo-Auflagen werden demnach per Post zugestellt. „Damit nimmt die Post eine Quasi-Monopolstellung ein“, sagte Thiemann.

Das Thema staatliche Hilfe für die Zustellung beschäftigt auch den Zeitungsverleger-Verband BDZV. Im Oktober hatte es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geheißen, dass eine Unterstützung der Zeitungszustellung geprüft werde.

Ermäßigter Steuersatz für E-Paper

Die Zeitschriftenverleger zeigten sich zugleich zuversichtlich, dass noch in dieser Woche im Bundestag ein Gesetz verabschiedet wird, dass künftig auf E-Paper ein ermäßigter Steuersatz gilt. Die EU-Finanzminister hatten im vergangenen Jahr den Weg für die Änderung freigemacht. Für gedruckte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften gilt schon der ermäßigte Mehrwertsteuersatz.

Problematisch findet der VDZ dagegen Pläne im Bund, die eine Verkürzung der Vertragslaufzeit von Zeitschriftenabos auf maximal ein Jahr vorsehen. „Die negativen Folgen würden die Verlage hart treffen, die Angebote einschränken oder einstellen müssten, und die Leser, für die diese Angebote nicht mehr verfügbar wären“, sagte Thiemann vor dem Branchentreffen der Deutschen Presse-Agentur.

Er ergänzte, es gebe Zeitschriften, die nur zweijährige Laufzeiten anbieten und ohne diese nicht finanzierbar seien. „Zum zweiten gibt es Titel, die zwar unterschiedliche Laufzeiten anbieten, aber nur mit Hilfe der Erlöse aus zweijährigen Laufzeiten schwarze Zahlen schreiben können.“

Im März hatte das Bundesverbraucherschutzministerium Eckpunkte für einen stärkeren Schutz vor Kostenfallen vorgelegt. Ein Punkt davon ist, dass Laufzeiten zum Beispiel von Verträgen mit Strom- und Gasanbietern, Fitnessstudios sowie Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements nicht länger als ein Jahr möglich sein sollen. Verbrauchern wird laut Eckpunktepapier so ermöglicht, sich schneller von Verträgen zu lösen, die für sie nicht mehr vorteilhaft sind.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte in seiner Rede seine Unterstützung für die Verleger zu. „Dazu werden wir uns als Land Nordrhein-Westfalen beim Bund dafür einsetzen, die Verlage von den geplanten Beschränkungen der Abonnement-Laufzeit auf ein Jahr auszunehmen.“

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