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Drei gegen Audi. Rechtsanwalt Dirk Giesen (links), Mandant Alexander B. (Mitte) und Rechtsanwalt Burkhard Benecken klagen den Gebrauch der Gendersprache beim Automobilkonzern.

© dpa

Prozess um Gendersprache: Audi lehnt Kompromiss ab

Ein VW-Mitarbeiter will keine Arbeitsanweisungen in Gendersprache. Den Vorschlag des Richters, in herkömmlicher Weise zu kommunizieren, lehnt Audi ab.

Audi ist der Automobilhauer, der mit dem Slogan „Vorsprung durch Technik“ wirbt. Dazu gehört offenbar auch die Kulturtechnik des Genderns. 2021 führte Audi, eine Konzerntochter von VW, einen entsprechenden Leitfaden ein. Gegen dessen Verbindlichkeit wehrt sich jetzt ein VW-Mitarbeiter vor Gericht.

Vor dem Landgericht Ingolstadt zitierte der Kläger Alexander B. am Dienstag aus Arbeitsanweisungen von Audi an ihn mit Formulierungen wie: „Der_die BSM-Expertin ist qualifizierte_r Fachexpert_in“. Der Vorsitzende Richter schlug zur gütlichen Einigung vor, den Kläger künftig in herkömmlicher Sprache anzuschreiben. Die Audi-Anwälte lehnten dies aber als nicht praktikabel und nicht handhabbar ab.

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Richter Christoph Hellerbrand stellte klar, dass seine Kammer kein Grundsatzurteil fällen werde. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: „Es geht um Sie, um ihre persönliche Betroffenheit durch diesen Gender-Leitfaden“, sagte er dem VW-Mitarbeiter.

Audi erklärte, mit dem Leitfaden wolle das Unternehmen „gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen“. In allen internen und externen Schreiben des Unternehmens seien gendersensible Formulierungen notwendig. Dazu dienten neutrale Formulierungen („Führungskraft“ statt „Chef“) oder der sogenannte Gender Gap, der männliche und weibliche Formen mit einem Unterstrich verbindet („Mitarbeiter_innen“).

Für Gleichberechtigung, gegen Diskriminierung

Klägeranwalt Dirk Giesen sagte, sein Mandant sei klar für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Aber „er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache“, außerdem fühle er sich in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Audi solle ihm keine Mails, Mailanhänge und Anweisungen mit Vorgabe des Gender Gaps mehr schicken. Der Richter fasste den Unterlassungsantrag so zusammen: „Der Gender Gap muss weg.“ Unterstützt wird die Klage vom Verein Deutsche Sprache, der das Gendern als Ideologie ablehnt.

Das Urteil darf mit Spannung erwartet werden. Natürlich ist Gendern ein Menschenrecht, zugleich es unzweideutig ist, dass es der Sache der gendergerechten Sprache nichts nutzt, wenn sie verordnet, gar befohlen wird. Wer gendert, muss auf Einsicht setzen. (mit dpa)

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