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"Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt will die TV-Aktivitäten ausweiten.

© picture alliance / Britta Peders

Offizieller Antrag statt Gerichtsstreit: „Bild“ beantragt Sendelizenz

„Bild“ möchte mehr Live-Videoberichte zeigen. Weiterem Streit mit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg will die Zeitung dabei offenbar aus dem Weg gehen.

Die Bild GmbH hat bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) eine Rundfunkzulassung für alle linearen „Bild“-Video-Formate beantragt. Laut einer Pressemitteilung der Medienanstalt vom Mittwoch plant „Bild“ die Live-Videoberichterstattung auszuweiten. Mit der Antragstellung entspreche „Bild“ auch der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 26. September 2019. Das Gericht hatte festgestellt, dass es sich bei den „Bild“-Livestreams um zulassungspflichtigen Rundfunk handelt. Gegen das Urteil hatte das Verwaltungsgericht zwar Berufung bei der nächsthöheren Instanz zugelassen, worauf die Bild GmbH, sprich der Axel-Springer-Konzern als Eigentümer, aber verzichtete.

Das wurde dem Tagesspiegel von Sprecher Christian Senft bestätigt. „Wir haben vor dem Hintergrund des geplanten Ausbaus von ,Bild‘-Live-Streaming- Angeboten keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin im Verfahren gegen die MABB eingelegt.“ Erkennbar wird, dass sich das Unternehmen und „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt nicht auf einen längeren Gerichtsstreit mit offenem Ausgang einlassen, sondern „Bild TV“ rasch auf ein sicheres Lizenzfundament stellen will, das Bestand und Expansion erlaubt.

Der Antrag der Bild GmbH gilt nach Angaben der MABB für alle aktuell verbreiteten Live-Video-Formate wie „Bild live“ und „Die richtigen Fragen“, umfasst aber auch neu hinzukommende Formate. Die Video-Formate sollen auf der Internetseite der „Bild“, in den „Bild“-Apps sowie auf weiteren Plattformen wie Facebook und Youtube veröffentlicht werden.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg prüft den Antrag der Bild GmbH nun zulassungsrechtlich. Ein live verbreitetes, journalistisch-redaktionell geprägtes Programm, das sich an mehr als 500 gleichzeitige Zuschauer richtet, gilt in der Regel als lizenzpflichtig. Für die Entscheidung über die Zulassung ist die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten zuständig. Eine Entscheidung darüber könnte bereits am 18. März fallen. Joachim Huber

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