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Neuer RBB-Staatsvertrag: RadioEins bald nur noch via App?

Der neue RBB-Staatsvertrag steht zur Diskussion. Eine Konsequenz könnte sein, dass Hörfunkwellen nur noch per App und Audiothek ausgespielt werden.

Folgt aus dem neuen Staatsvertrag des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), dass es RadioEins oder Fritz nur noch per App und Audiothek geben wird? Das legt ein Editorial von Steffen Grimberg, Vorsitzender des DJV Berlin-JVBB, im Mitglieder-Newsletter nahe, das sich mit „nicht öffentlich bekannten Modifikationen im Entwurf zum neuen RBB-Staatsvertrag“ befasst.

Als DJV Berlin-JVBB habe man sich mit einer Stellungnahme in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. "Was wir zu dem Zeitpunkt aber noch nicht wussten: Der RBB plant große Veränderungen bei seinen Radioangeboten. Und setzt dabei ganz klar auf das Internet."

Demnach müsse es auf lange Sicht noch zwei klassische Radioprogramme des RBB geben, jeweils ein regionales Hörfunkprogramm für Berlin (heute: rbb 88,8) und Brandenburg (heute: Antenne Brandenburg). Dazu werden, so Grimberg, vier Programme „beauftragt“, die jeweils einen der folgenden Schwerpunkte haben müssen: Kultur, Nachrichten und Information, Inhalte für jüngeres Publikum, sowie populäre Musik, Information und Unterhaltung.

Neu stünde im Vertragsentwurf: Diese Hörfunkprogramme „können auch ausschließlich über das Internet verbreitet oder durch vergleichbare Angebote im Internet ersetzt werden“. RadioEins, Fritz, RBB Kultur, Inforadio und Cosmo könnten dann nur noch als Apps und in der Audiothek angeboten werden.

Allerdings könne die RBB-Spitze nicht allein entscheiden, die analoge Verbreitung, also die klassische Radio-Ausstrahlung einzelner Wellen, einzustellen. Dem müsste der RBB-Rundfunkrat zustimmen. Außerdem müsse der Sender nachweisen, dass der jeweilige Programmauftrag durch das veränderte Angebot weiter erfüllt wird und dass sich das Mediennutzungsverhalten der Hörerinnen und Hörer so geändert hat, dass das neue Internet-basierte Angebot auch Sinn macht und überall genutzt werden kann.

"Wie sich das künftig praktisch darstellt, ist damit nicht vorweg genommen."

Der RBB weist auf Tagesspiegel-Nachfrage darauf hin, dass „eine ausschließende Festlegung unserer Radioprogramme auf bestimmte Distributionswege, in dem Falle Ukw, zu kurz greifen würde“. Der Sender müssen Nutzungsgewohnheiten der Menschen im Sendegebiet im Auge behalten. Der RBB setze sich dafür ein, dass ein neuer Staatsvertrag auch die Ausspielung über Apps/im Internet ermöglicht.

"Wie sich das dann künftig praktisch darstellt, ist damit nicht vorweg genommen", so der RBB-Sprecher. Aktuell plane der RBB nicht, einzelne Radiowellen aus der analogen Verbreitung auszugliedern. "Wir fügen aber, siehe Fritz als Beispiel, schon heute digitale Formate zu unseren analogen Programme hinzu. Wir möchten sicher sein, dass uns diese Möglichkeit auch in einem neuen Staatsvertrag weiter offen steht und wir sie gegebenenfalls auch noch stärker nutzen können."

Aktuell sei man in der Phase der Stellungnahmen und Abstimmungen, die abschließende Entscheidung über die Inhalte des Staatsvertrags liegt nicht beim RBB. 

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