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Oliver Schröm leitet die Rechercheorganisation Correctiv.

© Kurt Sagatz

Update

Nach CumEx-Enthüllungen: Ermittlungen gegen Rechercheorganisation Correctiv

Die Staatsanwaltschaft geht offenbar gegen Correctiv-Chefredakteur Schröm vor. Der Verdacht: Anstiftung zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen durch Recherche.

Die Rechercheorganisation Correctiv ist wegen ihrer Enthüllungen über CumEx-Geschäfte in das Visier der Staatsanwaltschaft Hamburg geraten. Die Behörde ermittelt nach Angaben von Correctiv wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegen Correctiv-Chefredakteur Oliver Schröm. Erstmals werde dabei das Strafrecht genutzt, um Journalisten unter Druck zu setzen, hieß es am Dienstag auf einer Pressekonferenz in den Berliner Redaktionsräumen der gemeinnützigen Organisation.

Angriff auf die Pressefreiheit

"Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit. Ich bin entsetzt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnet hat", sagte Frank Überall, der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV). Gerhard Schick, Bundestagsabgeordneter der Grünen, verwies auf die große Bedeutung von Whistleblowern bei der Aufdeckung des CumEx-Skandals. Es dürfe nicht sein, dass diejenigen unter Druck gesetzt werden, die bei diesen Geschäften ermittelt und recherchiert hätten. Für Schröm selbst stellt das Verfahren einen Versuch zur Kriminalisierung des investigativen Journalismus dar, über die er nur den Kopf schütteln könne.

Den Ermittlungen in Hamburg ging ein „Strafübernahmeersuchen“ der Staatsanwaltschaft Zürich voraus, die seit 2014 gegen Schröm wegen des Vorwurfs “Wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Wirtschaftsspionage) und Verletzung des Geschäftsgeheimnisses” ermittelt. Seinerzeit hatte Schröm in einem Beitrag für den "Stern" über CumEx-Geschäfte des Bankhauses Sarasin berichtet. Wegen der Ermittlungen in Hamburg drohen Schröm im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe.

„Die Staatsanwaltschaft Hamburg macht sich zum Handlanger einer wohl interessengeleiteten Schweizer Justiz: Investigative Journalisten und ihre Informanten aus der Bankenbranche sollen zum Schweigen gebracht werden“, erklärte Überall weiter.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte dem Tagesspiegel, dass man nach dem Ersuchen aus Zürich Ende Mai das Verfahren übernommen habe, weil Schröm seinen Wohnsitz in der Hansestadt hat. Zum Stadium des Verfahrens nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb könne derzeit nur gesagt werden, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Derzeit sei es das Anliegen der Staatsanwaltschaft, "einen möglichst vollständigen Sachverhalt zu bekommen".

Im Bundestag wird derzeit an einem umstrittenen Gesetzgebungsverfahren gearbeitet: einem neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), wobei es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt. Der Entwurf wird an diesem Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert. In einem Offenen Brief unter dem Titel "Journalismus ist kein Verbrechen" fordert die Correctiv-Redaktion Justizministerin Katarina Barley dazu auf, "die Strafverfolgung gegen Journalisten umgehend zu beenden, die Pressefreiheit zu schützen und die wahren Schuldigen vor Gericht zu bringen". Zudem wird davor gewarnt, dass der aktuelle Entwurf des neuen Gesetzes "die Grundlage investigativer Arbeit" gefährde.

Zusammen mit 18 Medienpartnern wurden im Oktober unter Leitung von Schröm Recherchen zu den CumEx-Files veröffentlicht und damit einen gigantischen Steuerraubzug in Europa aufgedeckt: 12 EU-Staaten wurden mit CumEx- und ähnlichen Aktiengeschäften - wie berichtet - um mindestens 55 Milliarden Euro erleichtert. Experten sehen in den CumEx-Geschäften "den größten Steuerraub in der Geschichte Europas".

Bei "Cum-Ex" ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe ihrer Bank mindestens zwei Mal erstatten. Dabei wurde zudem mit Leerverkäufen gearbeitet. Käufer und Verkäufer vereinbaren bei diesem Trick den Erwerb einer Aktie, bevor sie sich der Käufer an der Börse besorgt. Lange Zeit galten CumEx-Geschäfte als legaler Steuertrick, inzwischen werden sie überwiegend als Steuerhinterziehung gewertet. Noch fehlt eine höchstrichterliche Klärung über die juristische Bewertung dieses Finanztricks.

Strafübernahmeersuchen der Schweiz

Das Recherchezentrum Correctiv finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, privaten Spenden und Zuwendungen von Stiftungen. Allein die Kosten für das nun laufende Verfahren können sich nach Schätzung des Recherchezentrums schnell auf einen fünfstelligen Eurobetrag belaufen, ein Betrag, der von einer gemeinnützigen Organisation nicht ohne Weiteres zu finanzieren ist. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens beeinträchtige aber auch "meine Arbeit, ich muss nun vorsichtiger sein, mit wem ich mich treffe", sagte der Correctiv-Chefredakteur und ergänzt: "Auch Whistleblower überlegen sich nun womöglich, ob sie sich mit mir treffen wollen."

DJV-Chef Überall warnte davor, dass im Rahmen solcher Verfahren Durchsuchungen von Redaktionsräumen drohen könnten, bei denen dann auch zufällig Materialien zu anderen Recherchen gefunden werden könnten - was investigatives Arbeiten erheblich erschweren würde. "Man kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft so weit nicht geht."

Der Tagesspiegel kooperiert in einem anderen Projekt mit Correctiv, der Immobilienrecherche "Wem gehört Berlin?".

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