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Auch Plattformen wie Facebook fallen künftig unter das Regulierungsregime des Medienstaatsvertrages.

© REUTERS

Ministerpräsidenten beschließen Medienstaatsvertrag: Neue Regeln für Facebook & Co.

Suchmaschinen und Netzwerke werden künftig ähnlich reguliert wie der Rundfunk in Deutschland.

Online-Anbieter wie Google und Facebook sind wichtige Akteure in der Medienwelt: Auch für sie sollen daher künftig wichtige Grundsätze des Medienrechts gelten. Die Bundesländer beschlossen am Donnerstag einen Medienstaatsvertrag, wie die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin sagte. Das Regelwerk ersetzt den bisher geltenden Rundfunkstaatsvertrag und bezieht etwa Online-Streamingdienste und Social-Media-Plattformen mit ein. Dreyer sprach von einem „medienpolitischen Meilenstein“, der die Antwort der Länder auf die Digitalisierung der Medienwelt sei.

Reformiert wird unter anderem die Zulassungspflicht für Rundfunkangebote. Bisher gab es immer wieder Ärger, weil zum Beispiel Youtuber mit mehr als 500 gleichzeitigen Zuschauern für ihre Live-Videos Lizenzen brauchten. Künftig sollen Influencer und Co. keine Zulassung benötigen, wenn sie im Durchschnitt weniger als 20 000 gleichzeitige Nutzer erreichen oder nur eine geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten.

Ferner wird der Begriff „Medienintermediäre“ eingeführt. In diese Sparte fallen Plattformen wie Google und Facebook. Aber auch für Sprachassistenten und smarte Lautsprecher wie „Alexa“ gelten künftig die Regelungen des Staatsvertrags. Für solche Angebote, die Medieninhalte anderer Anbieter verbreiten, besteht dann die Pflicht, transparent darzustellen, warum und in welcher Reihenfolge Inhalte präsentiert werden. Damit soll verhindert werden, dass die Angebote großer Medien die kleineren verdrängen. Außerdem darf die Auffindbarkeit journalistisch-redaktionell gestalteter Angebote nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund behindert werden. Kontrolliert werden sollen dies von den Landesmedienanstalten, die schon jetzt für die Aufsicht über private Rundfunkanbieter zuständig sind.

Medieninhalte leicht auffindbar

Mit dem Beschluss am Donnerstag tritt der Vertrag noch nicht in Kraft. Zunächst müssen die Landtage unterrichtet und der Text der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Zur Unterzeichnung des Vertrages könnte es im Frühjahr kommen. In Kraft treten könnte das Ganze dann zum September 2020. Dieses Datum ist festgelegt durch den Zeitplan, der sich aus der Umsetzung der Vorgaben einer europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie), die die Standards in den europäischen Ländern angleicht, ergibt.

Zu den Details des Medienstaatsvertrages gehören ferner: Bei Diensten wie Smart-TVs - das sind Fernsehgeräte mit Internet- und Zusatzfunktion - soll gewährleistet werden, dass Medieninhalte mit einem gesellschaftlichen Mehrwert leicht auffindbar sind und nicht in der Masse untergehen. Kriterien können journalistischer Nachrichtengehalt und Anteil von regionaler Berichterstattung sein. Dreyer betonte, dass der Verbraucher künftig darauf setzen könne, dass es ein Diskriminierungsverbot gibt. Damit könne er sich darauf verlassen, dass gewisse Medieninhalte nicht im Netz ausgegrenzt werden.

Der Ausarbeitung des neuen Staatsvertrages war ein langwieriges Verfahren vorausgegangen. Viele verschiedene Seiten meldeten sich zu Wort und reichten Stellungnahmen ein. Der Digitalverband Bitkom stieß sich zum Beispiel daran, dass gewisse Inhalte künftig leicht auffindbar sein sollen. Eine „privilegierte“ Auffindbarkeit werde gerade nicht die Meinungsvielfalt schützen, sagte Susanne Dehmel als Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Ganz im Gegenteil: Sie führt dazu, dass einige wenige Anbieter bevorzugt werden, während die Inhalte vieler anderer Anbieter diskriminiert werden.“

Die Sprecherin der Medienpolitik der Grünen-Fraktion im Bundestag, Margit Stumpp, sagte am Donnerstag: „Es ist höchste Zeit, dass mit dem Medienstaatsvertrag nun endlich eine medienrechtliche Grundlage geschaffen wird, um die großen Online-Plattformen wie Google, Facebook und YouTube zu regulieren.“

Die Verbände der Zeitungsverleger (BDZV) und der Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten, dass die Bundesländer erstmals digitale Presseangebote vor Behinderung und Diskriminierung schützen wollten. Zugleich warnten sie vor einer Aufsicht der Landesmedienanstalten über journalistisch-redaktionelle Telemedien. (mit epd/dpa)

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