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ARCHIV - 07.04.2016, Brandenburg, Potsdam: Eine Satellitenschüssel mit dem Logo der ARD-Anstalt "Rundfunk Berlin Brandenburg". (zu dpa "Länder verschieben Novellierung des RBB-Staatsvertrags") Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa

Medienpolitik: Länder verschieben Novellierung des RBB-Staatsvertrags

Der neue Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg lässt auf sich warten. Die Länder Berlin und Brandenburg verschieben die Überarbeitung.

Die Länder Berlin und Brandenburg verschieben die Überarbeitung des Staatsvertrags für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Das teilten die Senatskanzlei in Berlin und die Staatskanzlei in Potsdam am Donnerstag gemeinsam mit. Das Verfahren zur Novellierung werde vorerst ausgesetzt, da noch inhaltliche Fragen zu klären seien. „Die Fragen betreffen insbesondere den Modellversuch, wonach dem RBB die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, perspektivisch einen RBB-Radiosender ausschließlich im Internet zu verbreiten, entweder als Live-Stream des linearen Programms oder als Telemedienangebot.“
RBB-Intendantin Patricia Schlesinger sagte auf dpa-Anfrage: „Wir bedauern, dass sich die Modernisierung des Staatsvertrags jetzt verzögert, aber wir respektieren diese Entscheidung natürlich. Unsere Positionen bringen wir in künftige Beratungen gerne wieder ein.“
Ursprünglich hatten die beiden Länder geplant, dass die Regierungschefs die Novellierung des Vertragswerks zu Struktur und Auftrag des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders voraussichtlich Ende April beziehungsweise Anfang Mai unterschreiben. Danach müssen die Länderparlamente zustimmen. Im Februar waren die Länder davon ausgegangen, dass mit einem Inkrafttreten nicht vor September auszugehen sei.In der Mitteilung aus den Ländern hieß es nun, dass der Staatsvertrag nicht mehr in der laufenden Berliner Legislaturperiode beschlossen werden könne. Im September wird in der Hauptstadt gewählt.
Für die jeweiligen ARD-Anstalten gibt es eigene Staatsverträge, die Struktur und Auftrag des öffentlichen Rundfunks umfassen. Es geht zum Beispiel um die Zusammensetzung von Gremien. Oder etwa darum, wie viele Radioprogramme eine ARD-Anstalt betreibt. Um journalistische Inhalte geht es nicht - mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit. Der Staatsvertrag regelt auch nicht die Höhe des Rundfunkbeitrags, das ist in einem anderen Staatsvertrag festgelegt. dpa

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