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Die Welt ist Google. Der US-amerikanische Medienkonzern macht sich die Welt, wie es ihm gefällt.

© AFP

Leistungsschutzrecht: Google streicht Anrisse

Der Konzern beachtet das Leistungsschutzrecht. Aber den Verlegern gefällt das nicht – sie wollen Geld.

Von Fatina Keilani

Google hat jetzt in Frankreich gezeigt, dass sich kein Verlag die Hoffnung zu machen braucht, von dem Internetkonzern Geld für die sogenannten Artikel-Snippets zu sehen, also für die Anrisse in der Trefferliste nach einer Suche.

Der Internetkonzern hat angekündigt, in Frankreich als dem ersten Land mit den neuen Leistungsschutzregeln auf das Anzeigen der kleinen Vorschauen zu verzichten. Google werde kein Geld für die Darstellung von Links mit Überschriften in der Websuche zahlen.

„Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse, und jede Anzeige bei Google ist klar gekennzeichnet“, betonte der zuständige Manager Richard Gingras am Mittwoch. „Deshalb zahlen wir nicht an Verleger, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken.“

Das anders zu handhaben, würde die Auswahl und Relevanz für die Nutzer verringern – „und schließlich zum Verlust von deren Vertrauen in unsere Dienste führen“, erklärte Gingras.

Redaktionen in Europa sollten vielmehr individuell entscheiden, ob in Frankreich Auszüge aus ihren Texten oder Videos mit einem kleinen Bild erscheinen dürfen. Wenn Medienunternehmen dies ablehnen, will Google nur noch mit einer Überschrift auf die externen Inhalte verlinken.

Nach den Erwartungen von Google dürften die Klickzahlen auf den Seiten der Medien damit aber deutlich zurückgehen. Der französische Kulturminister Franck Riester bezeichnete den Vorschlag von Google als nicht hinnehmbar und kündigte baldige Beratungen mit seinen europäischen Amtskollegen über das Thema an.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kritisierte: „Der Konzern nötigt mit seiner Marktmacht die Verlage in Frankreich, Gratislizenzen zu erteilen.“ Dieser Fall müsse sowohl in der anstehenden Debatte zur Novelle des Kartellrechts „als auch bei der Umsetzung der EU-Copyright-Reform in deutsches Recht umfassend berücksichtigt werden“.

Gemeinsam mit Pressehäusern in ganz Europa will der BDZV konkrete Marktmissbrauchsbeschwerden prüfen.

Der Suchmaschinenbetreiber entfernt einfach die Inhalte

Nach dem neuen Recht müssen Suchmaschinen Lizenzen für die Anzeige von Auszügen aus Medieninhalten erwerben. Damit sollen Unternehmen wie Google, Youtube oder Facebook verpflichtet werden, Medienunternehmen und Kreative angemessen zu vergüten.

Die Novelle wurde unter anderem von Zeitungsverlegern und Nachrichtenagenturen unterstützt. Nun zeigt sich aber, dass die Verleger Google viel nötiger brauchen als umgekehrt.

Der Suchmaschinenbetreiber entfernt einfach die Inhalte – und fertig. Es besteht kein Kontrahierungszwang, Google ist also nicht verpflichtet, mit den Verlegern Verträge zu schließen. Die Verleger wiederum generieren über Google reichlich Traffic auf ihren Seiten und werden Einbußen haben, wenn Google die Anrisse weglässt. Sie dürften absehbar lieber Gratislizenzen erteilen.

Google erklärte, neben dem Traffic, der über Google auf die Seiten der Verleger komme, profitierten die Verlage auch in großem Umfang von Googles Werbetechnologie. Google habe im vergangenen Jahr 14,5 Milliarden Dollar Werbeeinnahmen an Verleger weltweit ausgezahlt.

Dass die Verlage dem marktbeherrschenden Konzern Google so ausgeliefert sind, kann auch als Folge verlegerischer Fehlentscheidungen gesehen werden. Die Bedeutung des Internets für die Medien wurde von den Verlegern lange unterschätzt. Mit einer eigenen Suchmaschine wäre das nicht passiert. Eine solche wurde aber nicht geschaffen.

Deutschland hat seit 2013 ein eigenes Leistungsschutzrecht, das den Schutz verlegerischer Leistungen im Internet bewirken sollte und das Pate für die europäische Regelung stand. Vor zwei Wochen wurde es jedoch vom EuGH für ungültig erklärt.

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