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Bitte keine Faxe. Die "FAZ" will von der Kanzlei Schertz Bergmann keine Informationsschreiben mehr bekommen

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Gerichtsstreit Promi-Berichterstattung: Bitte schreiben Sie nicht!

Pressrechtliche Informationsschreiben müssen konkrete Angaben enthalten: „FAZ“ gewinnt vor BGH gegen Kanzlei Schertz.

Beliebt sind sie in den Redaktionen nicht, die „presserechtlichen Informationsschreiben“ aus den Medienrechtskanzleien dieser Republik. In den üblichen Fällen warnen Anwälte Journalisten davor, über einen Prominenten zu berichten; in diesen „Informationsschreiben“ werden seitens der Kanzleien rechtliche Schritten angedroht, falls angeblich rechtswidrige Informationen über Mandanten veröffentlicht werden. Passiert das doch, behält sich die Kanzlei den Einsatz rechtsstaatlicher Mittel vor, schließlich geht es, so drückt es Medienanwalt Christian Schertz aus, „um ein legitimes Rechtsschutzziel für einen Mandanten“.

Schertz befindet sich wegen dieser Informationsschreiben schon länger im Rechtsstreit mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Nach den Runden vor dem Landgericht (pro „FAZ“) und Oberlandesgericht (pro Schertz Bergmann) hat nun der Bundesgerichtshof zugunsten der Zeitung entschieden. Sie fand durch diese Informationsschreiben ihr Recht auf Berichterstattung eingeschränkt, das Landgericht sah die Gefahr eines Einschüchterungseffekts und gab der Klage der „FAZ“ statt; das OLG hob diese Entscheidung Ende 2017 auf, die Presse müsse einen kritischen Diskurs aushalten. Der BGH wiederum schloss sich der Sichtweise der „FAZ“ an. Presserechtliche Informationsschreiben seien unzulässig, wenn sie keine konkreten Informationen zu möglichen Persönlichkeitsverletzungen durch geplante Presseberichte enthielten, teilte das Gericht mit. Anwalt Schertz sagte, „grundsätzlich an der Entscheidung ist, dass solche Schreiben in der Regel zulässig sind“.

Der Streit zwischen Zeitung und der Kanzlei drehte sich um einen Einzelfall und um einen Kommunikationsweg – das Fax. Diese Art der Übermittlung ist vom BGH untersagt worden, wie vom Verlag angestrebt worden war. Mail, Boten, Post bleiben erlaubt. Joachim Huber

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