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Der RBB kümmert sich verhältnismäßig gut um seine freien Mitarbeiter in Zeiten der Corona-Krise.

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Freie Mitarbeiter und ihre Ausfälle: ZDF und ARD wehren sich gegen Vorwürfe des DJV

Der WDR erklärt, soziale Härten für freie Mitarbeiter würden abgefedert. Der RBB will zu seinen finanziellen Verpflichtungen stehen.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat mehreren öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgeworfen, freie Mitarbeiter in der Coronakrise hängen zu lassen. In Briefen an den ZDF-Intendanten Thomas Bellut und den ARD-Vorsitzenden Tom Buhrow hatte der Verband die Sender aufgefordert, die durch die Coronakrise verursachten Ausfälle der freien Mitarbeiter abzufedern. Viele Freie würden aufgrund von abgesagten Veranstaltungen oder Sendungen Honorareinbußen erleiden. ZDF und ARD wiesen die Kritik des DJV zurück.

„Die freien Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des ZDF genießen auch in der aktuellen Situation umfassenden sozialen Schutz“, sagte ein ZDF-Sprecher dem Tagesspiegel. Über die vertraglichen und tarifvertraglichen Regelungen hinaus gebe es ein umfassendes Maßnahmenpaket, mit dem das ZDF die Risiken von pandemiebedingten Absagen sehr weitgehend übernimmt und der Fortbestand der Sozialversicherung gewährleistet wird. „Zusätzlich helfen zinslose Darlehen, finanzielle Engpässe zu überbrücken.“

Auch die ARD wehrt sich gegen die Kritik. Allen, die in der ARD Verantwortung tragen, sei es bewusst, wie groß die Herausforderung in diesen Wochen und Monaten auf der Seite der Freiberufler und Selbstständigen in der Medien- und Kreativwirtschaft ist, sagt eine Sprecherin des ARD-Vorsitzenden Tom Buhrow.

„Für sie geht es um die Existenz. Deshalb haben wir in allen ARD-Anstalten unverzüglich Regelungen für die Absicherung der Freien in dieser Coronakrise getroffen. Alle Häuser haben in den vergangenen Tagen mit Hochdruck daran gearbeitet, als öffentlich-rechtlicher Arbeit- und Auftraggeber dieser gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.“

Damit gehe der WDR über die Regelung anderer Sender hinaus

Der WDR erklärte, soziale Härten für freie Mitarbeiter würden abgefedert. „Die Honorare im WDR werden weiterhin täglich ausgezahlt, derzeit können wir keinen Rückgang des Honorarvolumens insgesamt erkennen.“ Zur Unterstützung der Freien sei ein umfangreicher Katalog von Maßnahmen beschlossen worden.

So würden begonnene, wegen der Coronakrise nicht abgeschlossene journalistische Projekte „kurzfristig anteilig bezahlt“. Waren Mitarbeiter für bestimmte Leistungen oder Tage disponiert, die abgesagt sind, erhielten sie 100 Prozent Ausfallhonorar. Dasselbe gelte für Quarantänezeiten wegen einer möglichen oder festgestellten Corona-Infektion. Damit gehe der WDR über die Regelung anderer Sender hinaus.

„Von den durch die Beitragsgelder abgesicherten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erwarten wir, dass sie ihrer Verantwortung auch gegenüber ihren Mitarbeitern gerecht werden.“ Die Freien hätten einen maßgeblichen Anteil daran, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Informationsauftrag in der Coronakrise gänzlich erfüllen könnten, hatte der DJV-Vorsitzende Frank Überall gemahnt.

Der DJV lobte die kleinen Anstalten Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und Saarländischer Rundfunk (SR), die vorbildliche Lösungen für ihre Freien gefunden hätten.

„Wer in einen Dienstplan eingetragen ist, bekommt entsprechende Dienste vergütet, wer eine vertragliche Vereinbarung über eine bestimmte Beschäftigung mit uns hat, kann sich darauf verlassen, dass der RBB zu seinen finanziellen Verpflichtungen steht“, so RBB-Sprecher Justus Demmer.

Das könne in einigen Fällen zu Abschlägen bei Bezügen führen; der RBB stelle im Grundsatz sicher, dass bei festen Freien keine existenziellen Notlagen entstehen. „Bei den Freien, die in geringerem Umfang für den RBB tätig sind, bieten wir Einzelgespräche an, um Auswege aus Krisen zu finden.“

Das Deutschlandradio werde in Fällen, in denen geplante Aufträge wegfallen, prüfen, wie die Expertise der Mitarbeiter für andere programmliche Aufgaben genutzt und honoriert werden kann, so ein Sprecher. Wenn das nicht möglich ist und Einsätze ersatzlos wegfallen, können Sonderausfallhonorare gezahlt werden.

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