zum Hauptinhalt
Zurück in die Steinzeit? In Berlin und anderen Orten Deutschlands demonstrierten 2019 Zehntausende gegen die EU-Urheberrechtsreform.

© Kurt Sagatz

EuGH-Urteil zu Upload-Filtern: „Unzulässige Einschränkung für das Recht auf freie Meinungsäußerung“

Die Luxemburger Richter haben Polens Klage abgewiesen. Deutsche Internet- und IT-Verbände kritisieren das Urteil.

Vor drei Jahren demonstrierten allein in Deutschland Tausende gegen die EU-Urheberrechtsreform. Im Internet wurden Aufrufe prominenter Gegner insbesondere gegen die Upload-Filter millionenfach geteilt. Ohne Erfolg, die Reform wurde angenommen und 2021 in Deutschland durch Beschluss des Bundestages in nationales Recht übernommen.

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat die Urheberrechtsreform am Dienstag als rechtmäßig bestätigt. Das Luxemburger Gericht wies eine Klage Polens gegen Teile der Reform ab. Warschau hatte moniert, dass dadurch die freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit verletzt würden.

Der EuGH verwies darauf, dass die Regelung angemessene Garantien vorsehe, um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit auf Plattformen wie Youtube zu wahren (Rechtssache C-401/19).

Der Internet-Branchenverband eco wertet das Urteil als schlechtes Signal und „unzulässige Einschränkung für das Recht der Nutzer:innen von Diensten auf das Teilen von Online-Inhalten, auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“. Automatische Filter würden immer die Gefahr des Overblockings bergen. Für die betroffenen Unternehmen bedeute dies weiterhin Rechtsunsicherheit darüber, in welchem Umfang sie aktiv werden müssten.

Große Proteste in Deutschland

Der IT-Verband Bitkom kritisiert, dass „Uploadfilter faktisch bestehen bleiben, was dem Grundgedanken des freien Internet diametral gegenübersteht“. Obwohl die meisten Plattformen Lizenzverträge mit Verwertungsgesellschaften abgeschlossen hätten, seien automatische Blockierungen nur selten erforderlich. „Gleichwohl bestehen in der Praxis weiterhin Unsicherheiten.“

Die Copyright-Reform von 2019 sollte das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung zusichern. In Deutschland und anderen EU-Ländern gab es dagegen große Proteste.

In diesem Zusammenhang steht vor allem Artikel 17 der Reform im Fokus, der während der Verhandlungen zwischen EU-Staaten und Europaparlament als Artikel 13 bekannt geworden war.

[Der tägliche Nachrichtenüberblick aus der Hauptstadt: Schon rund 57.000 Leser:innen informieren sich zweimal täglich mit unseren kompakten überregionalen Newslettern. Melden Sie sich jetzt kostenlos hier an.]

Der EuGH hat die Bedenken zurückgewiesen. Zwar seien die Online-Dienste – abhängig davon, wie viele Dateien bei ihnen hochgeladen werden – dazu gezwungen, automatische Filter zu nutzen, und das Recht der Nutzer auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit werde durch die Haftungsregelung eingeschränkt.

Jedoch sehe die Reform „klare und präzise Grenzen für die Maßnahmen“ vor, indem ausgeschlossen werde, dass rechtmäßig hochgeladene Inhalte beim Hochladen herausgefiltert oder gesperrt würden. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false