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Live-Fußball der Oberligen aus England, Spanien, Italien und Frankreich steht im Mittelpunkt des Streamingdienstes Dazn.

© PROMO

Erste Brexit-Lizenzen: DAZN beantragt Zulassung bei Medienanstalt Berlin-Brandenburg

In Großbritannien lizenzierte Sender suchen Zulassung bei deutschen Medienanstalten. Nur so ist die EU-weite Verbreitung gesichert

Abwarten oder nicht abwarten? Auch das ist eine Frage beim drohenden Brexit. Einige Fernsehveranstalter wollen nicht abwarten, speziell jene nicht, die in EU-Europa mit einer Lizenz der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcom senden. Da deren Lizenzen mit dem Brexit nicht mehr als Rechtsgrundlage für eine europäische Verbreitung dienen können, sind Veranstalter wie Turner Broadcasting und NBC Universal Global Networks bereits bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien vorstellig geworden. Der Streamingdienst DAZN, auch er hat eine Ofcom-Lizenz, hat gerade bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) einen Lizenzantrag gestellt. Sind die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages erfüllt und stimmt die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten den Anträgen zu, werden die ersten Brexit-Lizenzen ausgestellt. Bei DAZN rechnet die MABB Mitte Februar damit.

Lizenz gegen Arbeitsplätze

In allen Fällen zeichnet sich ein Geschäft auf Gegenseitigkeit ab. Turner Broadcasting und NBC sind mit ihren Hauptverwaltungen bereits in München ansässig, „beide Unternehmen planen, mit Aufnahme des Betriebs unter deutscher Lizenz auch neue Stellen in München zu schaffen“, heißt es in einer Pressemitteilung der BLM. DAZN arbeitet in Ismaning, beschäftigt in seinem Berliner Büro 15 Mitarbeiter. Das ist ausbaufähig, Berlin gilt als attraktiv, auch wegen der Lebenshaltungskosten.

Hintergrund der Zulassungsanträge ist, dass das in der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste verankerte Herkunftslandprinzip mit dem erwarteten Brexit für Medienunternehmen auf der Insel entfällt. Hat ein Unternehmen dagegen in einem EU-Mitgliedsland eine Sendelizenz, dann darf das Programm des Veranstalters auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten rechtmäßig verbreitet werden. Joachim Huber

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