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Seit einem Jahr ist Ulrich Wilhelm, der Intendant des BR, zugleich ARD-Vorsitzender.

© Fabian Sommer/dpa

Erst Bellut, nun Wilhelm: Notfalls Gang nach Karlsruhe

Ultima Ratio Verfassungsklage: ARD-Chef Ulrich Wilhelm droht den Bundesländern mit dem Gang nach Karlsruhe, sollten sie gegen höhere Rundfunkbeiträge votieren.

Im Ringen um die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags schließt die ARD eine Verfassungsklage nicht aus. Falls nicht alle Landtage zustimmen sollten, „bliebe als Ultima Ratio die Klärung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe“, sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur in München. „Dies würde freilich eine jahrelange Hängepartie bedeuten. In dieser Zeit könnte nicht ordnungsgemäß gearbeitet werden.“

Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt. Im Frühjahr 2019 müssen die öffentlich-rechtlichen Sender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mitteilen, wie viel Geld sie für 2021 bis 2024 brauchen. Die KEF macht dann einen Vorschlag für die Beitragshöhe. Die anschließende Entscheidung der Ministerpräsidenten muss von allen 16 Landtagen ratifiziert werden.

Als Alternative zu diesem Verfahren ist ein Indexmodell im Gespräch, wonach der Rundfunkbeitrag stets entsprechend der Inflationsrate steigt. Dies könnte „am Ende ein gangbarer Weg sein“, sagte Wilhelm. Der Index decke allerdings nicht die tatsächlichen Kostensteigerungen ab, sondern wäre für ARD und ZDF „eine stetige Schrumpfung“. Denn: „Die rundfunkspezifische Teuerung, die beispielsweise die Entwicklung der Kosten für Musik-, Film- oder Sportrechte berücksichtigt, lag zwischen 2009 und 2017 bei rund 17 Prozent, während die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum um 10,6 Prozent gestiegen sind.“

Aus einigen Ländern wurde in den vergangenen Monaten die Forderung erhoben, den Rundfunkbeitrag stabil zu halten. Dann müsse deutlich im Programm gekürzt werden, sagte Wilhelm. Es sei jedoch nicht möglich, ganze Bereiche wie Unterhaltung und Sport aus dem Programmauftrag zu nehmen – da es keine trennscharfe Abgrenzung gebe. dpa

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