zum Hauptinhalt
Die KEF empfiehlt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages von 17,50 auf 18,36 Euro.

© dpa

Erhöhung des Rundfunkbeitrages: Return to Sender

Die Öffentlich-Rechtlichen wollen mehr Geld - das müssen sie sehr gut begründen. Ein Kommentar.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk will mehr Geld. Auf der Basis der vom Bundesverfassungsgericht betonierten Beitragspflicht von Haushalten, Betrieben und Einrichtungen können ARD & Co. bereits mehr als acht Milliarden Euro einnehmen. Jedes Plus – die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt eine Erhöhung von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro – verbessert die Kassenlage. Die erste Erhöhung seit 2009 stellt die alte Frage in neuer Schärfe: Wozu brauchen die öffentlich-rechtlichen Sender von 2021 an jährlich 450 Millionen mehr?

Den Rundfunk Berlin-Brandenburg zum Beispiel genommen: Was dringender denn je geboten ist, ist der Abschied von Omnipräsenz und Omnipotenz. Es kann beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur um „public value“ gehen, um den öffentlichen, den gesellschaftlich notwendigen Mehrwert.

Das ist der Auftrag, und der ist konstitutiv. Wenn dieses Rundfunksystem nicht ausreichend finanziert ist, nicht stabil und staatsfern organisiert bleibt, dann drohen US-amerikanische Verhältnisse, wo die Networks von Trump und Anti-Trump die Spaltung der Gesellschaft vertiefen. Dann ist es vorbei mit der Anstrengung um News statt Fake News, siehe Putin-Fernsehen in Russland, dann wird zurechtgestutzt, wie es Boris Johnson bei der BBC beabsichtigt.

Öffentlichen Mehrwert kann die ARD erzielen, indem sie die „Tagesthemen“ verlängert und regionale Information aufnimmt. Das braucht es, aber das reicht nicht. Die Auslandsberichterstattung in Form der „Weltspiegel“-Sendung ist für eine globalisierte Nachrichtenwelt nicht ehrgeizig genug. Wer vom ZDF-Korrespondenten in Istanbul erfährt, was in Afghanistan passiert, der schaltet zu CNN.

Erst der Tarifvertrag, dann der Programmauftrag?

Der vormalige ARD-Vorsitzende, BR-Intendant Ulrich Wilhelm, jammerte und drohte, dass es bei ungenügender Beitragserhöhung harte Programmeinschnitte geben müsste. Was es Anfang 2020 tatsächlich gab? Üppige Tarifabschlüsse. Ab April 2021 werden die BR-Gehälter um 6,9 Prozent höher sein als bisher. Trotzdem war innerhalb der Anstalten die Empörung groß, als die KEF die Spitzengehälter für überzogen erklärte. Auch künden insgesamt 20 Fernsehkanäle, 52 UKW-Wellen, Online-Plattformen von Funk bis heute.de künden nicht von existenzieller Not.

Die Empfehlung zur Beitragserhöhung ist ausgesprochen, jetzt ist die Rundfunkpolitik am Zug. Eine Ad-hoc-Akzeptanz der Beitragserhöhung ist bei Ministerpräsidenten und Länderparlamenten – Thüringen! – nicht in Sicht. Es müssen Argumente geliefert werden. Und die Losung „Erst der Tarifvertrag, dann der Programmauftrag“ ist keins. Da muss Überzeugenderes her, eine Schwerpunktsetzung: Was muss geleistet werden, was kann gelassen werden. Die jungen Zuschauer dürfen nicht länger vergessen werden, Schluss mit den Quizshows, originelle Unterhaltung statt Dauerkrimi. Denn die Beitragserhöhung steht auch für die Erwartung der Beitragszahler, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk dieses Prädikat verdient.

Zur Startseite