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Die Champions-League-Partie gegen Paris Saint-Germain entschied Borussia Dortmund im Februar mit 2:1 für sich. Nach dem Rückspiel in Paris schied der BVB dennoch aus.

© Reuters/Leon Kuegeler

Champions-League-Übertragungsrechte: Kartellamt stellt Verfahren gegen Sky und Dazn ein

Das Verfahren wegen des Verdachts der wettbewerbswidrigen Aufteilung der Rechte wurde eingestellt. Auch die Corona-Krise spielt dabei eine Rolle.

Von Kurt Sagatz

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Sky und Dazn wegen des Verdachts auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Vergabe der Übertragungsrechte an der UEFA Champions League aus Ermessensgründen eingestellt. Das teilten die Wettbewerbshüter am Mittwoch mit.

Das Amt hatte das Verwaltungsverfahren mit Blick auf das Verhalten der beiden Unternehmen bei künftigen Ausschreibungen eingeleitet, weil der Verdacht bestand, dass Sky und Dazn im Vorfeld der Rechtevergabe für die Saisons 2018/2019 bis 2020/21 vereinbart hatten, die Übertragungsrechte für Deutschland untereinander aufzuteilen. Die Rechte an allen Spielen wurden von Sky allein erworben und im Anschluss wurde ein Teil der Spiele im Wege der Sublizenzierung an DAZN abgetreten. Die Rechtevergabe hatte unter anderem zur Folge, dass im Free-TV keine Live-Übertragungen der Champions League mehr gezeigt wurden.

Kaum absehbar, wie sich der Markt entwickelt

"Das Verhalten von Sky und DAZN war auf den ersten Blick kartellrechtlich nicht unproblematisch. Es sprachen dennoch einige Gründe für die Einstellung des Verfahrens", sagte jetzt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Der Markt sei generell in Bewegung, neue Player treten auf - das habe die kürzlich erfolgte Champions League Rechtevergabe für die Spielzeiten ab 2021/22 erneut gezeigt. "Darüber hinaus ist aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise auf die aktuellen Spielzeiten im nationalen wie im internationalen Fußball kaum absehbar, wie sich der Markt in naher Zukunft entwickeln wird. Die Wirkungen eines kartellrechtlichen Eingriffs wären deshalb derzeit mit besonderen Unsicherheiten behaftet."

Im Gegensatz zu Vereinbarungen im Vorfeld der Rechtevergaben, sind Kooperationen der Sender im Nachgang zu den Ausschreibungen und Rechtevergaben kartellrechtlich unter bestimmten Umständen erlaubt. Im Zweifel müssen diese zuvor von den zuständigen Wettbewerbsbehörden geprüft werden.

Sky begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamts, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen. "In den letzten zwei Jahren haben wir das Bundeskartellamt bei seinen Untersuchungen stets vollumfänglich unterstützt", sagte ein Sendersprecher dem Tagesspiegel. Der Pay-TV-Sender hat die Senderechte an der Champions League für die Spielzeiten 2021 und 2022 verloren. Dazn und Amazon Prime übernehmen die Live-Sendezeiten.

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