zum Hauptinhalt
Die Mainzelmännchen haben Glück gehabt: Als Mainzelfrauchen würden sie deutlich weniger verdienen.

© DPA

Update

Birte Meier versus ZDF: Journalistin zieht vors Bundesverfassungsgericht

Die ZDF-Mitarbeiterin Birte Meier klagt gegen den Sender um gleiche Bezahlung von Frauen und Männern

Der jahrelange Streit zwischen der Investigativ-Journalistin Birte Meier und dem ZDF um gleiche Bezahlung von Frauen und Männern geht vor das Bundesverfassungsgericht. Ihre Verfassungsbeschwerde sei Ende März an das ZDF, das Bundesarbeitsministerium und das Bundesarbeitsgericht zugestellt worden, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Freitag in Berlin mit, die die Rechtsauseinandersetzung begleitet. Das ZDF gab unterdessen Auskünfte über Gehälter und Honorare.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Danach erhielten Männer laut GFF in vergleichbarer Position beim ZDF 2017 im Schnitt rund 800 Euro im Monat mehr als Meier. Zudem habe es für Männer Leistungszulagen bis zu rund 1450 Euro im Jahr gegeben, die der Personalchef der Klägerin im ersten Auskunftsschreiben noch verschwiegen habe.

Aufgrund ihrer ungleichen Einordnung in das tarifliche Stufensystem seien Männer zudem schneller aufgestiegen. „Daher dürften sie im Median 2018 sogar 1200 Euro und 2019 über 1500 Euro pro Monat mehr verdient haben“, errechnete die GFF. Die Auskunft erhärtet aus Sicht der Gesellschaft für Freiheitsrechte den Diskriminierungsverdacht.

Auskunftsrecht zugestanden

Die vielfach ausgezeichnete Journalistin Meier hatte nach Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes 2017 Auskunft zur Bezahlungen im Sender verlangt und diesen Anspruch bis zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingeklagt. Dieses befand vor knapp einem Jahr, dass mit Blick auf die Europäische Gleichstellungsrichtlinie von 2006 auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte wie feste freie Mitarbeiterinnen ein Auskunftsrecht zustehe.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstrich, trotz des Urteils sei Meier noch nicht zu ihrem Recht auf gleiche Bezahlung gekommen. Das Bundesverfassungsgericht könnte nun erstmals ein Präzedenzurteil in Sachen Equal Pay fällen.

Von Berlin nach Mainz versetzt

Auf der Homepage der GFF heißt es: "Sachliche Gründe, warum die Männer mehr verdienen, konnte das ZDF bislang nicht überzeugend vortragen. Stattdessen legte es immer wieder neue, zum Teil widersprüchliche Begründungen nach." Während des laufenden Verfahrens beim Bundesarbeitsgericht sei die Klägerin durch die Chefredaktion nach 13 erfolgreichen Jahren beim Politikmagazin "Frontal21" von Berlin an den Einsatzort Mainz versetzt worden. Sie arbeitet jetzt in der Abteilung Info, Gesellschaft und Leben.

ZDF verweist auf Frauengleichstellungsplan

Eine ZDF-Sprecherin erklärte auf Anfrage, der Sender fühle sich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen verpflichtet. Dem trage insbesondere ein Frauengleichstellungsplan Rechnung. Die Vergütung der festen und freien Beschäftigten des ZDF sei zudem durch Tarifverträge geregelt. Keine Rolle spielten dabei Geschlecht, Alter oder Religion. Vielmehr flössen Aufgabenprofil, Verantwortungsrahmen sowie Berufserfahrung oder Betriebszugehörigkeit in die Bewertung ein.

In der Vergleichsgruppe gebe es Kollegen, die mehr als Meier verdienten, aber auch welche, die in etwa gleich viel oder weniger verdienten. „Das Tarifsystem hat Erfahrungsstufen, wie sie im öffentlichen Dienst üblich sind. Frau Meier konnte bei Einstufung in das Tarifsystem anders als viele männliche Kollegen der Vergleichsgruppe nicht auf eine längere ZDF-Biografie zurückblicken“, sagte die Sprecherin. (mit epd)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false