zum Hauptinhalt
Die Rundfunkkommission der Bundesländer hat bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags einen wichtigen Zwischenschritt erreicht.

© Soeren Stache/dpa

Beschluss der Ministerpräsidenten: Kritik und Zustimmung zum neuen Auftrag von ARD und ZDF

Ein wichtiger Schritt, aber einer mit Risiken. So werten Privatsender, Zeitungsverleger, IT-Branche und Journalistenorganisationen die Novelle.

Die Einigung der Ministerpräsidenten und Länderchefs auf einen neuen Rundfunkauftrag für ARD und ZDF hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Kritik kommt unter anderem von den Zeitungsverlegern.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sieht „das Risiko, dass die öffentlich-rechtlichen Sender mit der geplanten Ausweitung des Auftrags auch ihr Aktivitäten bei presseähnlichen Angeboten erweitern werden“. Der Verband appelliert an die Bundesländer, „bei der konkreten Ausformulierung des neuen Staatsvertrags alles daran zu setzen, dass der neue Auftrag Presseanagebote der Rundfunkanstalten nicht indirekt befördert“.

Schon jetzt greifen nach Ansicht des BDZV viele Rundfunkanstalten, unter Verstoß gegen die geltenden Regelungen, „zum Schaden der vielfältigen Medienlandschaft in Deutschland“ in den Markt der digitalen Presse ein, sagte Helmut Verdenhalven, der Leiter Medienpolitik im BDZV. Der Verband setzt sich dafür ein, das „derzeit ausufernde presseähnliche Angebot der Rundfunkanstalten“ zurückzufahren.

[Der tägliche Nachrichtenüberblick aus der Hauptstadt: Schon rund 57.000 Leser:innen informieren sich zweimal täglich mit unseren kompakten überregionalen Newslettern. Melden Sie sich jetzt kostenlos hier an.]

Über die Novellierung des Medienstaatsvertrages über Struktur und Auftrag von ARD und ZDF wurde sechs Jahre lang gerungen. Gegenstand der Änderung sind insbesondere die Definition des Auftrags, die Flexibilisierung des Programmangebots, die Fortentwicklung des Online-Auftrags sowie eine Stärkung der Gremien. Fragen der Finanzierung sollen in einem zweiten Reformschritt behandelt werden.

Vaunet: Ausweitung der Vermarktungsaktivitäten stoppen

Der Privatsenderverband Vaunet begrüßt an dem Kompromiss, dass die Ministerpräsidentenkonferenz „eine Lösung gefunden hat, die in einigen Punkten die Anliegen der privaten Anbieter berücksichtigt und wettbewerbliche Auswirkungen in der Praxis begrenzen soll“.

Dass der öffentlich-rechtliche Auftrag künftig in seiner gesamten Breite im Tagesverlauf der Vollprogramme und in den Mediatheken wahrnehmbar sein muss, „ist ein wichtiger Schritt hin zu einem eigenständigen öffentlich-rechtlichen Programmprofil“, betont Vaunet-Vorstandschef Claus Grewenig. Diese Vorgaben sind wichtig, weil alle Veränderungen bei ARD und ZDF sich unmittelbar auch auf die privaten Medien auswirken. Zugleich fordert der Vaunet, dass „die sich bereits jetzt abzeichnende Ausweitung der Vermarktungsaktivitäten“ gestoppt wird.

Bitkom: Künftig auf die Kernaufgaben konzentrieren

„Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollten ihre Angebote künftig vor allem auf ihre Kernaufgaben konzentrieren – was die Inhalte ebenso wie die Internet- und Online-Aktivitäten betrifft“, fordert Nick Kriegeskotte, Leiter Infrastruktur und Regulierung im IT-Branchenverband Bitkom. Eine Ausdehnung auf Bereiche, die von privatwirtschaftlichen Anbietern versorgt werden, sei mit Blick auf die Funktion der Öffentlich-Rechtlichen und die weiter wachsenden Finanzbedarfe unnötig. „Insbesondere im Bereich Unterhaltung muss das spezifisch öffentlich-rechtliche Profil deutlich sichtbar sein.“

Der Bitkom setzt sich zudem für eine kritische Überprüfung der terrestrischen Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme ein. „Die Versorgung der derzeit noch rund 2,35 Millionen DVB-T2-Haushalte allein mit terrestrischem Fernsehen kostet die Öffentlich-Rechtlichen und damit die Beitragszahlenden fast 75 Millionen Euro jährlich. Die Verbreitung der Fernsehprogramme via Satellit oder in leitungsgebundener Form ist dagegen um ein Vielfaches günstiger.“

DJV: Unterhaltungsauftrag zu unpräzise

Für Frank Überall, den Bundesvorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) zeigt die Einigung, dass „das Grundverständnis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei den Chefs der Bundesländer zum Glück nach wie vor vorhanden“ ist. Grundsätzlich sei die Novelle ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Als zu unpräzise stuft der DJV jedoch die Neuregelung zum Unterhaltungsauftrag ein. Die Unterhaltung müsse uneingeschränkt Teil des Programmangebots bleiben. Nur so lasse sich das Abgleiten von ARD und ZDF hin zu Nischensendern, die nur noch kleine Bevölkerungsgruppen erreichen, verhindern.

CDU Sachsen-Anhalt: „Ein klein wenig auch unserer Erfolg“

Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, deren Veto die letzte Erhöhung der Rundfunkgebühren verzögert hat, stellt sich hinter den Beschluss. „Wir verbuchen das ein klein wenig auch als unseren Erfolg“, sagte Markus Kurze, der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion dem Tagesspiegel.

„Mit der Novelle hat man nun Standards, an denen man die Öffentlich-Rechtlichen messen kann.“ Durch die von Sachsen-Anhalt angestoßene Diskussion habe sich überdies auch für die Zuschauer in Mitteldeutschland bereits einiges getan. Themen aus dem Osten der Republik kämen nun deutlich öfter vor.

Für die nächste Gebührenrunde fordert Kurze die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Öffentlich-Rechtlichen dazu auf, die Diskussionen in Frankreich und Großbritannien nicht aus dem Blick zu verlieren. „Womit wir keineswegs den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Grundsatz in Frage stellen wollen, denn er ist richtig und wichtig!.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false