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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat Sommerpause. Das ist nicht der einzige Grund, warum der Medienausschuss zum RBB wohl keine Sondersitzung haben wird.

© Foto: Picture alliance/dpa

Ausschuss-Sitzung im Brandenburger Landtag: RBB-Intendantin Schlesinger kommt nicht nach Potsdam

Patricia Schlesinger und andere Vertreter des RBB sagen die Teilnahme an der Ausschuss-Sitzung ab. In Berlin hält man eine Sondersitzung überhaupt für unnötig.

In Brandenburg wird sich am Dienstag die Landespolitik mit den Vorwürfen gegen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf, der sein Amt ruhen lässt, beschäftigen. Auf Antrag der AfD-Fraktion kommt der für Medienpolitik zuständige Hauptausschuss am Dienstag in Potsdam zu einer Sondersitzung zusammen. Dort sollen sich Schlesinger, Wolf und andere Vertreter des Senders äußern.

In den Vorwürfen rund um den Rundfunk Berlin-Brandenburg geht es um angeblich nicht korrekt abgerechnete Abendessen der Intendantin in ihren Privaträumen und den Vorwurf an den Verwaltungsratschef, bei der Beauftragung von Beratern hätten persönliche Kontakte eine Rolle gespielt. Zudem soll Wolf, der zugleich im Aufsichtsrat der Messe Berlin sitzt, dem Ehemann von Schlesinger einen Beraterauftrag bei der Messe verschafft haben. "Business Insider" hat dazu am Montag noch einmal nachgelegt. Auch die Erhöhung des Intendantinnengehalts um 16 Prozent steht in der Kritik.

Der Landtag hatte Schlesinger, Wolf und andere Vertreter aufgefordert, an der Ausschusssitzung teilzunehmen - doch diese haben alle abgelehnt. Stattdessen haben Schlesinger und der Rundfunkrat schriftliche Stellungnahmen vorgelegt.

„Mit der Absage vergibt die Intendantin die Chance, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Es ist zudem kein würdiger Umgang mit einem Parlament, das den RBB trägt. Darüber wird morgen in der Sitzung zu reden sein“, sagte Jan Redmann, CDU-Fraktionschef in Brandenburg, dem Tagesspiegel.

An Aufklärung, nicht an Kampagne interssiert

Christian Goiny, der sowohl dem Rundfunkrat des RBB angehört als auch für die CDU im Abgeordnetenhaus-Ausschuss für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien sitzt, sieht keinen Bedarf für eine aktuelle Sitzung des Berliner Parlaments zu den Vorgängen im RBB.

„Wir haben keinen Staatsfunk, sondern öffentlich-rechtliche Sender. Mein Eindruck ist, dass die Kontrollgremien beim RBB funktionieren und dass die Vorgänge im Sender durch den Verwaltungsrat sowie durch Revision, Compliance-Beauftragte und externe Kanzlei aufgearbeitet werden“, sagte Christian Goiny dem Tagesspiegel. „Wenn man Interesse an Aufklärung und nicht wie die AfD an einer Kampagne, muss man nun das Ergebnis dieser Prüfung abwarten. Dass die AfD die Vorgänge im RBB nutzt, um ihre Politik fortzusetzen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu desavouieren, ist bedauerlich.“

“ Sollte sich dann herausstellen, dass in den anstehenden Novellen der Medienstaatsverträge Dinge noch einmal präzisiert werden müssten, „muss darüber im Parlament geredet werden“.

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Ausschuss-Mitglied Gollaleh Ahmadi von Bündnis 90/Die Grünen verweist ebenfalls auf die Zuständigkeit von Rundfunkrat und Verwaltungsrat. „Bei beiden Stellen gab es es zu diesem Thema bereits Sondersitzungen. Daher sehe ich aktuell noch keinen Bedarf für eine außerordentliche Tagung des Ausschusses für Engagement, Bund und Medien.“

Durchsichtiger Versuch der AfD

Alexander King, Ausschuss-Mitglied der Berliner Linken, hält eine Sondersitzung in der Sommerpause nicht für nötig. „Jetzt wäre das auch zu früh, da die Ergebnisse der Prüfungen nicht vorliegen.“ Wenn danach noch Fragen offen bleiben, sollten wir nachhaken und uns damit beschäftigen. Auch über politische Schlussfolgerungen könne dann diskutiert werden“ sagte er.

„Wichtig ist uns, den durchsichtigen Versuch der AfD, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Misskredit zu bringen, zurückzuweisen.“

Im Berliner Medienausschuss ist kein Antrag zum RBB eingegangen. Für eine Sondersitzung während der parlamentarischen Sommerpause wäre überdies die Zustimmung des Abgeordnetenhaus-Präsidenten sowie ein Antrag von mindestens zwei Fraktionen nötig. (mit bel)

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