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Der Rundfunk Berlin Brandenburg - Infos im Netz unter www.rbb24.de.

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Angebot im Netz: Streit um RBB24.de: Der RBB unterliegt den Verlagen

Gelbe Karte für den RBB vom Landgericht Potsdam: Das Online-Angebot rbb24.de entsprach noch Anfang 2017 nicht den rechtlichen Vorgaben. Die Verleger hatten bemängelt, das Angebot sei zu textlastig, damit "presseähnlich".

Der Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) unterliegt im Rechtsstreit mit Zeitungsverlegern aus Berlin und Brandenburg. Das Nachrichtenangebot von rbb24.de vom 23. Januar 2017 sei juristisch nicht zulässig, urteilt das Landgericht Potsdam. Die Begründung steht noch aus.

"Unser Angebot ist heute inhaltlich und formal bereits weit von dem aus dem Januar 2017 entfernt. Trotzdem werden wir die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen“, sagte RBB-Chefredakteur Christoph Singelnstein. "Wir bauen unabhängig vom heutigen Urteil unsere Stärken bei Audio und Video auch im Netz weiter aus. Wichtigstes Ziel ist dabei, unseren Nutzerinnen und Nutzern einen schnellen, kompakten Überblick über die aktuelle Situation in Berlin und Brandenburg zu bieten, egal ob am Desktop, mobil oder über die RBB24-App."

RBB-Intendantin Patricia Schlesinger betonte, der RBB sei grundsätzlich an einer engen inhaltlichen Zusammenarbeit mit den Verlagen in der Region interessiert. "Uns verbindet mehr, als uns trennt, das beginnt mit unserem grundsätzlichen Verständnis von Journalismus und unserer Auffassung von den Aufgaben von kritischen Medien im demokratischen Prozess. Wir schauen zuversichtlich auf den neuen Telemedienauftrag, der juristische Auseinandersetzungen wie diese künftig vermeiden könnte."

Hintergrund: der jahrelange Streit über die Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen. Im Wesentlichen wollen ARD und ZDF laut jüngster Einigung künftig das Verbot der Presseähnlichkeit akzeptieren und den Schwerpunkt deutlich hin zu audiovisuellen Beiträgen verlagern. meh

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