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© dpa/Marius Becker

18,36 statt 17,50 Euro: Neuer Rundfunkbeitrag wird bereits für August fällig

Die Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent auf 18,36 Euro wird bereits für August fällig. Der Beitragsservice setzt die Änderung ab Monatsende um.

Die Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent auf 18,36 Euro gilt bereits im August. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Anpassung des Beitrages am 5. August angeordnet, nachdem Sachsen-Anhalt die eigentlich für Januar 2021 vorgesehene Erhöhung blockiert hatte. Die Erhöhung erfolgt auf Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Kef).

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio teilte am Mittwoch mit, dass von Ende August an mit dem Einzug des neuen Rundfunkbeitrages begonnen werde. Je nach gewählter Zahlungsweise werden die Beitragszahler über die Anpassung der Beitragshöhe informiert, heißt es in der Mitteilung, die auf der Webseite der Einrichtung nachzulesen ist.

Was müssen die Beitragszahler tun?

Wer den Rundfunkbeitrag per Sepa-Lastschrift bezahlt, muss nichts weiter unternehmen. Der geänderte Beitrag werde grundsätzlich mit der nächsten Fälligkeit automatisch in der neuen Höhe eingezogen, teilte der Beitragsservice auf einer Seite mit Fragen und Antworten zur Änderung mit. Anders verhält es sich, wenn der Beitrag per Dauerauftrag überwiesen wird. Dann muss der Dauerauftrag entsprechend angepasst werden.

Wurde der Rundfunkbeitrag für den August oder weitere Monate, zum Beispiel für ein halbes oder ein ganzes Jahr, im Voraus in alter Höhe von 17,50 Euro bezahlt, sollte man die nächste Zahlungsaufforderung abwarten. Darauf wird der zu zahlende Differenzbetrag nachberechnet. Da könne allerdings je nach Zahlungsrhythmus einige Monate dauern, werde aber noch innerhalb dieses Jahres passieren, so der Beitragsservice.

Wurde der Differenzbetrag von 86 Cent bereits ohne gesonderte Aufforderung bezahlt, wird die Zahlung dem Beitragskonto gutgeschrieben. Dafür ist allerdings nötig, dass bei der Zahlung die Beitragsnummer vermerkt wurde. Eventuell zu viel gezahlte Beitrage werden mit der nächsten Beitragsforderung verrechnet.

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