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Die Vorwürfe betreffen auch den ehemaligen Münchner Erzbischof (Archivbild)

© dpa/Daniel Karmann

Keine Strafe für Priester Peter H.: Gutachter werfen Ex-Papst und Kardinal Marx Versäumnisse in Missbrauchsskandal vor

Ratzinger soll 1980 Missbrauchsvorwürfen gegen einen Priester nicht nachgegangen sein. Auch die Amtszeit von Kardinal Marx wurde untersucht.

Im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche sind neue Details über das Handeln des früheren Papstes Benedikt XVI. und des Münchner Kardinals Reinhard Marx ans Licht gekommen. Nach Recherchen der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ wird insbesondere Joseph Ratzinger durch das dem Blatt vorliegende Dekret eines Münchner Kirchengerichts von 2016 belastet.

Im Zentrum der Vorwürfe steht der Umgang mit einem Essener Diözesanpriester, der nach sexuellen Vergehen an Minderjährigen 1980 nach München geschickt wurde. Ratzinger, damals Münchner Erzbischof, habe von der Sachlage gewusst und der Aufnahme von Peter H. zugestimmt. Mehrere Bischöfe, darunter auch Ratzinger, hätten „bewusst auf eine Sanktionierung der Straftat verzichtet“. „Papst emeritus Benedikt XVI. ließ die Kritik über seinen Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein, zurückweisen: ‚Die Behauptung, er hätte Kenntnis von der Vorgeschichte (Vorwürfe sexueller Übergriffe) zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Aufnahme des Priesters H. gehabt, ist falsch.‘ Dieser habe auch nicht bewusst auf die Sanktionierung von H. verzichtet.“

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Die beiden Kirchenrechtsprofessoren Norbert Lüdecke (Bonn) und Bernhard Anuth (Tübingen) werfen in einem „Zeit“-Interview auch Kardinal Marx Pflichtverletzungen im Umgang mit dem Missbrauchstäter vor. Dieser habe 2008 zwar eine psychiatrische Begutachtung des inzwischen vorbestraften Pfarrers beauftragt und ihn versetzt, aber keine interne Voruntersuchung angeordnet und den Fall auch nicht an den Vatikan gemeldet.

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In der Woche vom 17. und 21. Januar wird die Veröffentlichung eines Gutachtens der Münchner Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum München und Freising erwartet. Es wurde von der Bistumsleitung in Auftrag gegeben und umfasst auch die Amtszeit von Marx. Die Anwälte sollen dabei auch Verantwortliche für eine mögliche Vertuschung benennen. (KNA)

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