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Der portugiesische Fußball-Superstar Cristiano Ronaldo.

© Patricia de Melo Moreira/AFP

Ex-Model klagt auf Entschädigung: US-Richter empfiehlt, Vergewaltigungsprozess gegen Ronaldo einzustellen

Nach der Einstellung eines Strafprozesses könnte auch ein Zivilverfahren gegen Ronaldo scheitern. Der Fußballstar bestreitet die Vergewaltigungsvorwürfe.

Ein US-Richter hat die Einstellung eines Zivilprozesses gegen den portugiesischen Fußballstar Cristiano Ronaldo vom englischen Club Manchester United wegen Vergewaltigungsvorwürfen empfohlen.

Ronaldos Forderung nach einer Einstellung des Verfahrens in Las Vegas solle stattgegeben werden, empfahl Richter Daniel Albregts am Mittwoch dem Richter, der den Prozess führt.

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Albregts begründete seine Empfehlung damit, dass Leslie Stovall, der Anwalt der Klägerin Kathryn Mayorga, seine Entschädigungsklage auf Kommunikation zwischen Ronaldo und seinem Anwaltsteam stütze, die im Rahmen der „Football Leaks“-Enthüllungen öffentlich geworden war. Der Austausch zwischen Verteidigern und ihren Mandanten stehe aber unter besonderem Schutz.

Mayorgas Klage wegen „des unangemessenen Verhaltens ihres Anwalts zurückzuweisen, ist eine harsche Konsequenz“, räumte Albregts ein. Wenn das Gericht dies aber nicht tue, könne das Fehlverhalten des Anwalts „weitreichende gefährliche Konsequenzen für die Legitimität des Gerichtsprozesses haben“.

Vorwürfe stets zurückgewiesen

Das ehemalige US-Model Mayorga wirft Ronaldo vor, sie 2009 in einem Hotelzimmer in Las Vegas vergewaltigt zu haben. Wegen daraus resultierender psychischer Probleme fordern ihre Anwälte bis zu 200 Millionen Dollar (173 Millionen Euro) Entschädigung.

Der Fußballer hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und beteuert, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Ein Strafverfahren gegen den portugiesischen Nationalspieler wurde bereits vor zwei Jahren eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung Ronaldos als unwahrscheinlich einstufte.

Ronaldos Anwalt Peter Christiansen begrüßte es, dass nun auch die Einstellung des Zivilverfahrens empfohlen wurde. Er sei erfreut, dass das Gericht willens sei, „das Gesetz gerecht auf die Fakten anzuwenden“, erklärte er. Mayorgas Anwälte gaben auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP zunächst keine Stellungnahme ab. (AFP)

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