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Das 9-Euro-Ticket gilt auch für den Bus.

© EUTERS/Annegret Hilse

Das müssen Sie zum 9-Euro-Ticket wissen: Gültigkeit, Online-Kauf und weitere Fakten

Wo gilt das Neun-Euro-Ticket und wo nicht? Kann ich damit auch Bus fahren? Wir beantworten diese und alle anderen großen Fragen.

Im Mai ist die Inflation in Deutschland auf 7,9 Prozent gegenüber dem April 2021 gestiegen. Schon im März haben sich die Regierungsparteien auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, mit dem Bürger:innen entlastet werden sollen. Dazu gehört das Neun-Euro-Monats-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr: Es kann für die Monate Juni, Juli und August gekauft werden und gilt in ganz Deutschland.

Für insgesamt 27 Euro lassen sich damit drei Monate lang Bahnen und Busse nutzen, oder man kauft das Ticket nur für einen beziehungsweise zwei Monate.

Wo gibt es das 9-Euro-Ticket (online) zu kaufen?

Das Ticket kann online und an den Schaltern der unterschiedlichen, öffentlichen Nahverkehrsunternehmen in Deutschland erworben werden, zum Beispiel in Berlin bei der BVG, in Hamburg beim hvv oder in München beim MVV. Eine zentrale Anlaufstelle ist die Internetseite der Deutsche Bahn.

In welchen Zügen und Bussen gilt das 9-Euro-Ticket – und wo ist es nicht gültig?

Das Ticket gilt für beliebig viele Fahrten im Nah- und Regionalverkehr. Dazu gehören – jeweils in der zweiten Klasse – Regionalbahnen (RB), Regional-Expresse (RE), U-Bahnen, S-Bahnen, Busse und die Tram alias Straßenbahn.

Achtung, bestimmte Verkehrsmittel sind nicht im ansonsten sehr breiten Angebot enthalten:

  • Fernbusse können mit dem Ticket nicht genutzt werden.
  • Ebenfalls nicht zum Angebot gehören Fernzüge (ICE, IC und EC).
  • Auch ICs, die auf Teilstrecken als Nahverkehrszüge gelten, sind in der Regel ausgenommen.

Das betrifft etwa den Intercity von Dresden nach Rostock via Berlin. Laut Bahn sei in den betroffenen Fahrplänen der Hinweis „9-Euro-Ticket nicht gültig“ vermerkt.

Allerdings kann es hier in manchen Regionen Ausnahmen geben, über die die Bundesländer entscheiden – dann ist das Neun-Euro-Ticket doch gültig. Baden-Württemberg etwa habe das Neun-Euro-Ticket für den Abschnitt der Gäubahn (Stuttgart-Singen) bereits anerkannt.

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Was müssen Menschen mit einem bestehenden Abo machen?

Nichts. Wer ein Monats- oder Jahresabo hat, soll laut Bahn vom jeweiligen Anbieter darüber benachrichtigt werden, auf welchem Weg die Verrechnung erfolgt (Reduzierung des Bankeinzugs oder Erstattung). Das jeweilige Abo gilt im Zeitraum Juni bis August bundesweit.

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9-Euro-Ticket ist schuld: An Pfingsten wird es eng in der Bahn

Das Neun-Euro-Ticket ist beliebt: Stand 1. Juni verkaufte die Deutsche Bahn sieben Millionen Monatskarten im Land. Die Nachfrage dürfte zu vollen Zügen führen. Die Bahn warnt, dass es an und um Pfingsten zu einer „erhöhten Auslastung in Zügen und Bahnhöfen kommen kann“.

[Lesen Sie auch: 9-Euro-Ticket stressfrei nutzen: Diese Tipps machen das Bahnfahren angenehmer]

Es empfiehlt sich, einen Sitzplatz zu buchen, sofern er auf der jeweiligen Strecke angeboten wird. Üblich sind Reservierungsmöglichkeiten im Nahverkehr allerdings nicht.

Können Kinder und Hunde kostenfrei mitfahren?

Nur Kinder bis sechs Jahre reisen kostenfrei mit Bus und Bahn. Die Älteren brauchen ein eigenes Neun-Euro-Ticket oder eine eigene Fahrkarte (zum Beispiel ein kostenloses Schülerticket). Hunde können je nach jeweiliger Tarifbestimmung mitgenommen werden, gegebenenfalls ist ein eigenes Ticket erforderlich.

[Lesen Sie auch: Mögliche Nachfolger zum 9-Euro-Ticket: Wie teuer werden Bus und Bahn ab September?]

Kann man kostenfrei das Fahrrad mitnehmen?

Die Fahrradmitnahme ist nicht inklusive. Es gelten die Regeln des jeweiligen Verkehrsverbunds. Da die Bahn von Juni bis August sehr volle Züge erwartet, kann die Mitnahme eines Fahrrads nicht garantiert werden.

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Das 9-Euro-Ticket und die Schülerfahrkarte

Wer ein kostenloses Schülerticket nutzt, bekommt keine Erstattung.

[Lesen Sie auch: Mitnahme beim 9-Euro-Ticket: Was bei Kindern, Hunden und Fahrrädern zu beachten ist]

Wie profitieren Studierende mit einem Semesterticket?

Wie es derzeit aussieht, können Studierende ihr Semesterticket in den Monaten Juni bis August Bundesweit wie ein Neun-Euro-Ticket nutzen. Stand 30. Mai wurde das aber noch nicht für alle Bundesländer bekanntgegeben.

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Studierende informieren sich am besten direkt bei ihrem jeweiligen Studentenwerk oder ihrer Uni. Hintergrund: Es gibt kein einheitliches Vorgehen, da die Verträge für die Semestertickets über unterschiedliche Stellen laufen (die Uni, das Studierendenwerk, den Asta...).

Offenbar unterscheidet sich dabei, wie bereits gezahlte Gelder zurückerstattet werden. In Berlin zum Beispiel soll zu viel gezahltes Geld für die drei Sommermonate anteilig in Höhe von 69,90 Euro zurückgezahlt werden. Im Saarland dagegen wird es laut einem Bericht des Saarländischen Rundfunks keine Rückzahlung für das bereits gekaufte Semesterticket geben. Dafür werde das Semesterticket im Wintersemester 2022/23 auf 36,50 Euro vergünstigt.

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