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Dunkle Flecken: Nicht für jeden ist der Wechsel möglich

© dpa

Stromanbieterwechsel: Wann kann ich den Anbieter nicht wechseln?

Oft funktioniert der Wechsel eines Stromanbietern schnell und unkompliziert. In manchen Fällen geht es jedoch nicht: Hier sehen Sie, ob Sie dazugehören.

Wer mit seinem alten Stromlieferanten unzufrieden ist, kann sich heute schnell und einfach einen neuen suchen. Allerdings nicht immer. In folgenden Fällen ist der Wechsel des Stromanbieters nicht möglich:

Kunden mit Tag- und Nachtstromzähler

Für Kunden, die Nachtstrom beziehen, ist der Wechsel nicht leicht. Lange Zeit gab es nur wenig Angebote: Neben den Grundversorgern bieten alternative Lieferanten nämlich nur sehr vereinzelt Nachtstromtarife an. Allerdings kommt langsam Bewegung auf den Markt. Die Zahl der Stromversorger, die auch überregional Heizstrom für Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen anbieten, wachse, so Verivox. Bundesweit gebe es inzwischen für rund 90 Prozent des Marktes konkurrierende Angebote; in der Regel mit drei oder vier Anbietern. Doch auch wenn sich der Markt entwickelt, bleibt ein Problem: Wenn Sie Zweitarifzähler (Tag- und Nachtstrom) bedienen, unterscheiden die Stromanbieter nicht mehr zwischen Tag- und Nachtstrom, es gilt immer der vereinbarte Preis. Kunden, die mit Nachtspeicheröfen heizen, zahlen in diesem Fall drauf.

Kunden mit Wärmepumpen

Dasselbe Problem: Sondertarife für Wärmepumpen gibt es in der Regel nur von den örtlichen Grundversorgern. Viele alternative Anbieter schließen die Belieferung von Wärmepumpen im Kleingedruckten sogar ausdrücklich aus.

Tipp: Beziehen Sie Ihren normalen Haushaltsstrom über einen eigenen Zähler, können Sie für diesen Haushaltsstrom uneingeschränkt den Anbieter wechseln. Nur die Wärmepumpe beziehungsweise der Nachtspeicherofen werden dann separat abgerechnet.

Kunden mit Photovoltaikanlagen

Wer Strom über Solaranlagen selbst produziert, kann dennoch seinen Stromanbieter wechseln. Denn in aller Regel wird der produzierte Strom direkt ins Stromnetz eingespeist, und man bezieht den Strom, den man im Haushalt benötigt, ganz normal über einen Stromlieferanten und rechnet den verbrauchten Strom über den Stromzähler ab. Den Lieferanten für den Haushaltsstrom kann man frei wählen, nicht aber den Versorger, an den man selbst seinen Sonnenstrom liefert. Das ist der örtliche Stromnetzbetreiber.

Dient die Anlage dagegen auch dem Eigenverbrauch, wird ein Teil des Stroms also ins eigene Leitungsnetz eingespeist, müssen Sie sich mit dem Stromlieferanten Ihrer Wahl vorher kurzschließen. Einige Unternehmen beliefern solche Haushalte nicht.

Lang laufende Verträge

Auch wenn Sie einen Stromvertrag mit langer Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen haben, können Sie während der Laufzeit nicht kündigen – es sei denn, der Versorger erhöht die Preise. Allerdings muss der Stromanbieter die Restlaufzeit des Vertrags und den nächsten Kündigungstermin auf der Stromrechnung angeben.  

Sie haben nachfolgend die Möglichkeit über unseren Stromrechner die Strompreise für Ihre Nutzung zu vergleichen und den Stromanbieter zu wechseln.

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