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Michael Terhaag, Fachanwalt für Online-Recht.

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Computerfrage: Kritik in Foren hat Grenzen

Negative Bewertungen für Hotels, Ärzte oder Produkte müssen im Ernstfall stichhaltig begründet werden, warnt Michael Terhaag, Fachanwalt für Online-Recht.

„Für 37,50 Euro pro Nacht und Kopf im DZ gab es Bettwanzen“. Solche Bewertungen müssen nicht stimmen, können aber enorm geschäftsschädigend sein. Was kann ich gegen unwahre oder beleidigende Bewertungen im Internet unternehmen?

Bewertungen gibt es für viele Branchen – bewertet werden zum Beispiel Ärzte, Lehrer oder ein im Online-Shop gekauftes Produkt. Auch Reiseziele, Restaurants und Hotels sehen sich der öffentlichen Kritik ausgesetzt. Die Äußerungen im Netz können sicherlich helfen, beispielsweise seinen nächsten Urlaub besser zu planen. Auf der anderen Seite lassen sich viele Nutzer im Internet sehr unsachlich aus – die Hemmschwelle liegt offensichtlich nicht sehr hoch. Unter dem Deckmäntelchen der Anonymität werden Beleidigungen verbreitet, Angebote ohne Grund herabgewürdigt. Ein Ärgernis – sowohl für die Bewerteten als auch für die redlichen Nutzer der Plattformen. Immer wieder beschäftigen deshalb Bewertungsportale die deutschen Gerichte – jüngst sogar den Bundesgerichtshof. Er musste gerade entscheiden, ob die Äußerung „Für 37,50 Euro pro Nacht und Kopf im DZ gab es Bettwanzen“ ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt (Urteil vom 19. März 2015, Az. I ZR 94/13).

Geklagt hatte die Inhaberin eines Hotels gegen ein Online-Reisebüro mit Bewertungsfunktion. Die Richter erteilten dem Hotel allerdings eine Abfuhr. Grundsätzlich können Plattformbetreiber für problematische Äußerungen anderer haftbar gemacht werden, dies aber erst, nachdem dieser davon erfährt und nichts weiter unternimmt.

Gegen die eigentlichen Bewerter richten sich Betroffene häufig nicht, da die Bewertungen meist anonym abgegeben werden. Doch darauf sollte man sich nicht verlassen, denn in der Praxis lassen sich die eigentlich Verantwortlichen häufig durchaus ausfindig machen. Jeder darf sich in der Öffentlichkeit zwar wertend äußern. Allerdings gibt es Grenzen: Wer seine gute Kinderstube vergisst oder bewusst andere ausschließlich diffamiert, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Wer Tatsachen verbreitet, sollte sich sicher sein, dass diese wahr sind. Im besten Fall sollte er das sogar beweisen können. Denn für falsche Behauptungen, die andere schädigen, muss er möglicherweise geradestehen. Die Folgen können Ansprüche auf Löschung, Unterlassung, Schadensersatz und sogar – in seltenen Fällen – Schmerzensgeld sein. Am Ende kann ein unüberlegter Kommentar im Internet also ziemlich teuer werden. Denn sowohl Betroffene als auch die Foren selbst müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Zu Bewertungsforen und den Folgen unliebsamer Einträge liegen zahlreiche Urteile deutscher Gerichte vor. Viele Entscheidungen und Informationen über den richtigen Umgang mit Bewertungen befinden sich auf www.aufrecht.de.

– Haben Sie auch eine Frage?  Dann schreiben Sie uns: E-Mail: computer@tagesspiegel.de

An Michael Terhaag

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