zum Hauptinhalt

Brandenburg: Der Fall Ulrike: In Fußfesseln in den Gerichtssaal und keinen Blick für die Eltern

Unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen hat gestern der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der zwölfjährigen Ulrike Brandt aus Eberswalde begonnen. Der 25-jährige Stefan J.

Unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen hat gestern der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der zwölfjährigen Ulrike Brandt aus Eberswalde begonnen. Der 25-jährige Stefan J. soll das Rad fahrende Kind im Februar mit einem gestohlenen Auto angefahren und dann entführt, mehrfach vergewaltigt und erdrosselt haben. Zum Prozessauftakt vor dem Frankfurter Landgericht erschienen auch die Eltern des Opfers, die als Nebenkläger von Gregor Gysi vertreten werden.

Durchdringend mustert Kerstin Brandt den Angeklagten, der mit hängendem Kopf, an Händen und Füßen gefesselt, in Gerichtssaal Nummer 488 geführt wird. Ihr Mann Detlef vermeidet jeden Blickkontakt mit dem Beschuldigten, er hält die Hand seiner Frau. Stefan J. wagt nicht, den Kopf zu heben, vermeidet es, Ulrikes Eltern anzusehen. Als die Vorsitzende Richterin Jutta Hecht die Verhandlung eröffnet, wartet auf dem Flur noch immer eine Menschentraube. Wer nicht angemeldet oder sehr früh hier war, hat keine Chance auf Einlass. "Wir sind uns der großen Betroffenheit über diesen Fall bewusst", sagt die Vorsitzende Richterin. "Aber bei allem Verständnis dafür müssen wir jeglichen Versuch der Einflussnahme auf das Gericht zurückweisen." Gemeint sind diejenigen, die sich vor Prozessen wie diesem gern mit "Kindermörder-an-die-Wand"-Sprüchen hervortun. "Der Angeklagte hat ein Recht auf einen fairen Prozess."

Die Anklageschrift ist schnell verlesen: Autodiebstahl, Brandstiftung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung, Mord. Von "groben, stark blutenden Verreißungen" ist die Rede und davon, dass Ulrike in das Auto des Angeklagten gestoßen wurde, und sich dort stundenlang heftig gegen ihn wehrte. Um nicht angezeigt zu werden, habe J. nach der Vergewaltigung den Schal des Mädchens so lange zugezogen, bis es erstickte.

Der Angeklagte will sich zu den Vorwürfen äußern. Einen Antrag der Verteidigung, bei der Erörterung von J.s Sexualleben die Öffentlichkeit auszuschließen, lehnt das Gericht ab. Die Details von Ulrikes Vergewaltigung sollen nicht öffentlich verhandelt werden; ansonsten sei das allgemeine Informationsinteresse wichtiger als ein Schutz der Privatsphäre des Angeklagten.

Diese Auffassung hatte zuvor auch Gregor Gysi vertreten. Nachdenklich spricht er in der Verhandlungspause über den Prozess: "Die Akten gehören zum Schlimmsten, was ich je gelesen habe." In langen Gesprächen habe er Ulrikes Eltern auf die Verhandlung vorbereitet. "Die haben ihren Weg gefunden, um zu versuchen, damit fertig zu werden." Die Konfrontation mit dem Angeklagten sei schmerzlich, "aber was können sie denn sonst noch für ihr Kind tun?", sagt Gysi. Ulrike müsse in der Verhandlung "etwas Lebendiges werden, nicht nur eine Nummer bleiben".

Die Aussagen des Angeklagten dauern mehrere Stunden. Stockend berichtet J., wie er in einem Dorf bei Strausberg aufwuchs: "Meine Mutti ist liebevoll gewesen. Auch als mein Stiefvater kam, war es noch eine schöne Zeit." Die jedoch mit der Einschulung vorbei war. J. kam im Unterricht nicht mit, bleib schon in der ersten Klasse sitzen, der Stiefvater prügelte ihn. Nachdem die Mutter an Krebs starb, riss J. aus, mehrfach wurde er wieder aufgegriffen, in Heime verwiesen, J. begann, Autos zu klauen. Vier Mal bekam er eine Ausbildungsstelle - immer versagte er. Weiter erzählte Stefan J. dem Gericht, dass er kaum Freunde hatte und als 14-Jähriger zwei Mal von einem Mann sexuell missbraucht worden sei. Die Beziehung mit seiner ersten Freundin sei wegen einer erneuten Verhaftung zerbrochen. Die Frage, warum der kontaktscheue Autodieb zum mutmaßlichen Vergewaltiger und Kindermörder wurde, blieb bisher unbeantwortet.

Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false